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Praxisanleiterbonus in Bayern: Bewerbungen noch bis 30. November möglich

Bayern nimmt noch bis Ende November Anträge für den neuen Praxisanleiterbonus entgegen, wie Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach kürzlich mitteilte. Sie wies darauf hin, dass „es noch offene Plätze“ gebe. Bislang seien rund 160 Anträge eingegangen, von denen 54 bereits bewilligt wurden. „Insgesamt können wir 180 Boni vergeben, die wir mit jeweils 10.000 Euro fördern“, erklärte Gerlach.

Die Ministerin erläuterte weiter, dass „wir innovative Praxisanleitungskonzepte fördern, die anschließend veröffentlicht werden und als Best Practice dienen sollen. Ziel ist es, die Kompetenzen der Auszubildenden optimal zu fördern und zu entwickeln. Innovative Praxisanleitungen sind ein wichtiges Zeichen für eine starke generalistische Pflegeausbildung.“

Gerlach erklärte, dass „die Praxisanleitung eine entscheidende Rolle im Theorie-Praxis-Transfer in der Ausbildung“ spiele. Mit dem Praxisanleiterbonus wolle man „ein starkes Signal für Qualität und Innovation in der Praxisanleitung setzen“. Sie rief alle Praxisanleitenden dazu auf, „innovative und praktisch erprobte Konzepte vorzubereiten und einzureichen“.

Die Praxisanleitung richtet sich an Pflege-Auszubildende und begleitet sie während ihrer Praxiseinsätze in den pflegerischen Aufgaben. Sie umfasst rund zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit und wird von Pflegefachkräften durchgeführt, die über die Qualifikation als Praxisanleitung verfügen. Grundlage ist ein Konzept, das die Vorbereitung, die gemeinsame Durchführung und eine Evaluation einschließt.

Bewerbungen für den Praxisanleiterbonus werden bis zum 30. November beim Landesamt für Pflege entgegengenommen. Die Auszahlung des Bonus erfolgt entsprechend der Bewertung des eingereichten Praxisanleitungskonzepts nach der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Ein Leitfaden zur Entwicklung von Praxisanleitungskonzepten sowie die erforderlichen Formulare und weiterführende Informationen sind auf der Webseite des Landesamtes für Pflege unter https://www.lfp.bayern.de/pranbeip/ verfügbar. Das Programm wurde auf Beschluss des Bayerischen Landtags aufgelegt.

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