Die Landesregierung Brandeburg stärkt mit einer neuen Regelung die Fachkräftesicherung in Pflege- und Gesundheitsberufen: Ab dem 1. Januar 2026 können Schulen der Gesundheits- und Pflegeberufe erstmals dauerhaft eine sozialpädagogische Begleitung und Beratung für Auszubildende einführen. Ziel ist es, Ausbildungsabbrüche zu verringern und Auszubildende besser zu unterstützen. Bisher galt diese Möglichkeit nur für die Altenpflegehilfe. Mit der jetzt im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Änderung der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Schulen für Gesundheitsberufe setzt die Landesregierung eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Gesundheits- und Sozialministerin Müller erklärt dazu: „Unser Ziel ist es, die Abbrecherquote an den Pflege- und Gesundheitsfachschulen zu senken. Die neue Rechtslage ist dafür ein entscheidender Schritt. Mit der künftigen sozialpädagogischen Begleitung der Auszubildenden in allen Gesundheits- oder Pflegeberufen tun wir ganz aktiv etwas gegen die Zahl von Ausbildungsabbrüchen. Die Auszubildenden sind meist hochmotiviert, doch die Anforderungen an die Ausbildung sind hoch, die Praxiseinsätze verlangen viel ab. Wir sorgen jetzt dafür, dass in solchen Situationen entsprechend qualifizierte Fachkräfte bereitstehen, Azubis helfen, sie begleiten und neu motivieren können. Und weniger Abbrüche heißt zugleich mehr Fachkräfte, die wir so dringend benötigen. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Pflege- oder Gesundheitsberuf ist der Türöffner zu einem vielfältigen und erfüllenden Job – und zwar in einer Branche mit Zukunft.“

Mit der neuen Regelung, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wird festgelegt, dass Schulen der Gesundheits- und Pflegeberufe künftig für jeweils bis zu 120 Schülerinnen und Schüler eine Vollzeitstelle für sozialpädagogische Begleitung und Beratung einrichten können. Auch Teilzeitlösungen sind dabei ausdrücklich vorgesehen.

Nach Angaben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg hat sich die Zahl der Auszubildenden in den Gesundheits- und Pflegeberufen im Land Brandenburg in den vergangenen 25 Jahren nahezu verdoppelt. Während im Ausbildungsjahr 2000/2001 noch 3.147 Personen eine entsprechende Ausbildung absolvierten, waren es 2024/2025 bereits 6.210. Den größten Anteil stellten mit 4.492 Auszubildenden die Pflegeberufe. Weitere 1.690 Personen befanden sich in einer Ausbildung in anderen Gesundheitsfachberufen – etwa in der Ergotherapie, Notfallsanitäterausbildung oder in der medizinischen Technologie für Radiologie und Laboratoriumsanalytik.

Laut Angaben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg beendete im Ausbildungsjahr 2023/2024 knapp ein Drittel der Auszubildenden ihre Ausbildung vorzeitig oder wechselte in eine andere Ausbildung innerhalb der Gesundheitsfachberufe beziehungsweise zu einem anderen Ausbildungsträger.

Link zur Verordnung: Verordnung über die staatliche Anerkennung von Schulen für Gesundheitsberufe im Land Brandenburg (Gesundheitsberufeschulverordnung):
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gbschv_2015 


Zur Pressemitteilung: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/presse/pressemitteilungen/detail/~09-11-2025-sozialpaedagogische-begleitung#

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Die Unzufriedenheit unter Auszubildenden in Pflegeberufen ist deutlich ausgeprägter als in vielen anderen Berufsgruppen. Dies belegt der heute von ver.di veröffentlichte Ausbildungsreport Pflegeberufe 2024, für den insgesamt über 2.200 Auszubildende und Studierende nach dem Pflegeberufegesetz befragt wurden. „Nur gut ein Drittel der Auszubildenden ist mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden – nur halb so viele wie in anderen Berufen. Bei den befragten Studierenden sind es weniger als die Hälfte. Diese schlechte Bewertung ist ein Armutszeugnis für die Arbeitgeber, viele werden ihrer Verantwortung nicht gerecht“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die jungen Leute starten hoch motiviert in die Ausbildung dieses schönen und sinnstiftenden Berufs. Doch statt sich ins Zeug zu legen und für eine gute praktische Ausbildung zu sorgen, treibt man die Menschen vielfach regelrecht aus dem Beruf.“ Laut dem Bericht ist der Zusammenhang zwischen Unzufriedenheit, unzureichender Ausbildungsqualität und hoher Belastung klar erkennbar. Der von Arbeitgebern beklagte Fachkräftemangel sei demnach zu einem erheblichen Teil hausgemacht.

Die Gewerkschafterin kritisierte, dass viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen offenbar weiterhin die dringenden Probleme und Entwicklungen im Ausbildungsbereich ignorierten. Nicht wenige nutzen die große Einsatzbereitschaft und Empathie von Auszubildenden gnadenlos aus und missbrauchen diese als billige Arbeitskräfte.“ Dabei gebe es durchaus Arbeitgeber, die zeigten, dass es anders gehe. In Einrichtungen, in denen sich Auszubildende weniger belastet und besser angeleitet fühlen, sei die Zufriedenheit mit der Ausbildung messbar größer. „Wo Praxisanleiterinnen und -anleiter genug Zeit für die Auszubildenden haben, sind fast drei Viertel von ihnen zufrieden oder sehr zufrieden. Auch ein guter theoretischer Unterricht wirkt sich positiv auf die Zufriedenheit aus“, so Bühler. „Gute Ausbildungsbedingungen dürfen nicht länger ein Glücksfall sein, sie müssen Normalität werden. Gute Ausbildung ist die wichtigste Stellschraube gegen den Fachkräftemangel. Einrichtungen, Pflegeschulen und die Politik müssen den Erkenntnissen endlich Taten folgen lassen – es darf keine Ausreden mehr geben.“

Eindeutig zeige die Befragung, dass die Ausbildungsqualität unter der allgegenwärtigen Personalnot leide. „Auszubildende fühlen sich durch unplanmäßige Versetzungen, Überstunden und unzureichende Anleitung belastet. Das Mittel dagegen sind bedarfsgerechte und verbindliche Personalvorgaben in allen Bereichen der Pflege“, erklärte die Gewerkschafterin. Nötig sei auch eine Stärkung der Praxisanleitung im Pflegeberufegesetz. „Der Mindestumfang geplanter und strukturierter Praxisanleitung muss deutlich erhöht werden, von 10 Prozent auf 30 Prozent. Auch in alltäglichen Lernsituationen muss die situative Anleitung sichergestellt werden. Und wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden, muss das für die Ausbildungsbetriebe Konsequenzen haben.“

Die Befragung zeigt, dass die Belastung besonders hoch in ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen ist, da Auszubildende dort häufig eigenständig arbeiten müssen. „Junge Menschen in oftmals schwierigen, körperlich oder seelisch belastenden Situationen allein zu lassen, ist unverantwortlich. Auch der Gesetzgeber ist gefordert, das abzustellen. Ausbildung muss immer unter Aufsicht und Anleitung einer Pflegefachperson erfolgen“, forderte Bühler. „Der Teufelskreis aus Personalmangel, Überlastung und Berufsflucht aus der Pflege muss endlich durchbrochen werden. Das beginnt mit guter Ausbildung, sie ist die Zukunft.“

Weitere Informationen und Link zum Ausbildungsreport Pflegeberufe


Zur Pressemitteilung: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++a0aa0eba-b66b-11f0-a2ca-a9ef52a38852

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Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober 2025 das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Den Entwurf hatten Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung stellt einen wichtigen Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs in Deutschland dar.

Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz etabliert ein einheitliches, bundesweites Berufsprofil für die Pflegefachassistenz. Dadurch wird es künftig einfacher, mit dieser Qualifikation in ein anderes Bundesland zu wechseln. Die neue Ausbildung löst die bisher getrennten 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ab und vereinheitlicht sie. Auch die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen wird durch diese Regelung erleichtert.

„In einer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen und klaren beruflichen Perspektiven, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz und sorgen bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern.“ , berichtet Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Bundesfamilienministerin Karin Prien sagt: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Bundestag heute in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden hat und damit dem Wunsch von Ländern und professionell Pflegenden nach einem schnellen Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Rechnung trägt. Die Sicherung guter Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Das Pflegefachassistenzgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die neue Ausbildung ist modern, vergütet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie steht dabei auch Menschen ohne Schulabschluss offen. Das schafft Bildungschancen und erschließt neue Ausbildungspotentiale.“

Die wichtigsten Regelungen 

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.


Zur Pressemitteilung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-verabschiedet-gesetz-zur-einfuehrung-eines-neuen-berufsbildes-pflegefachassistenz-pm-09-10-2025.html

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