Praxisanleiter Bonus Bayern 2025Im Rahmen der diesjährigen Fraktionsinitiativen wird ein Praxisanleiterbonus eingeführt, der innovative Konzepte zur Praxisanleitung in der Pflegeausbildung fördert. Ziel dieser Initiative ist es, die Qualität der praktischen Ausbildung zu stärken und Best-Practice-Beispiele für gelungene Praxisanleitung bayernweit zu etablieren.

Eine qualitativ hochwertige Praxisanleitung ist ein entscheidender Bestandteil der praktischen Ausbildungszeit. Sie ermöglicht den Auszubildenden, das erlernte theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen und fördert den erfolgreichen Übergang vom Lernen im Klassenzimmer zum Arbeiten im Pflegealltag. Dennoch mangelt es in vielen Versorgungssettings nach wie vor an innovativen und strukturierten Konzepten für die Anleitung während der praktischen Ausbildungszeit.

Als Anreiz soll daher für Praxisanleitungen, die innovative Konzepte zur Sicherstellung der Praxisanleitung implementieren und umsetzen (z.B. Projektwochen, Lernwerkstätten, Skills Labs Konzepte, evidenzbasierte Pflege, Schüler leiten eine Station, etc.) unabhängig vom tatsächlichen finanziellen Aufwand ein Bonus in Höhe von 10.000 Euro als Einmalzahlung in Form einer Prämie ausgelobt werden. Gefördert werden didaktische Konzepte für Praxisanleitungssequenzen in allen Versorgungssettings der ambulanten Akut- und Langzeitpflege, Pädiatrie, stationären Akutpflege, stationären Langzeitpflege und Psychiatrie.

Das Wichtigste auf einen Blick

Insgesamt können bis zu 180 innovative Praxisanleitungskonzepte gefördert werden. Die Bonuszahlung erfolgt bei entsprechender Wertigkeit des Praxisanleitungskonzeptes nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die nur insoweit bewilligt werden können, als hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und deshalb ein Antrag auf Bonuszahlung unter Umständen wegen Überzeichnung nicht bewilligt werden kann.

Der Antrag auf Gewährung eines Praxisanleiterbonus zur Etablierung und Umsetzung von innovativen Praxisanleitungskonzepten kann frühestens ab 01.04.2025 gestellt werden und muss bis spätestens 30.11.2025 am Bayerischen Landesamt für Pflege eingegangen sein. Außerhalb des Zeitraums eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zur Einreichung des Praxisanleitungskonzepts muss das zur Verfügung stehende beschreibbare Formular genutzt werden. Konzepte ohne Nutzung des vorgegebenen Formulars können nicht berücksichtigt werden.
Der Leitfaden bietet Ihnen eine Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars. Bitte beachten Sie außerdem die darin enthaltenen Hinweise. Nur vollständig ausgefüllte und mit den erforderlichen Anlagen vorliegende Anträge können mit einer Prämie ausgelobt werden.

Bitte senden Sie den Antrag samt Anlagen, wenn möglich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. in PDF-Form, zu. Das Formular „Praxisanleitungskonzept“ ist nach Fertigstellung als Word- und als PDF-Datei einzureichen.

Wer erhält den Praxisanleiterbonus?

Der Praxisanleiterbonus wird einmalig pro Praxisanleitungskonzept an einschlägig vorqualifizierte Personen bzw. Personengruppen vergeben. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter durch
    • berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden oder
    • Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder
    • Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder
    • gleichgestellte Qualifikationen
  • Kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich
  • Wohnsitz in Bayern
  • Berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 50 % einer Vollzeitbeschäftigung als Pflegefachperson und/oder als Praxisanleitung in einer bayerischen Einrichtung nach § 7 PflBG während der Erstellung und Erprobung des Konzepts

Hinweis: Einzelpersonen, die gemeinsame Träger- bzw. versorgungsübergreifende Praxisanleitungskonzepte konzipieren und umsetzen, können diese als Verbund von Einzelpersonen einreichen. Sollte ein Antrag auf Gewährung eines Praxisanleiterbonus als Verbund von Einzelpersonen gestellt werden, müssen für jede an dem Verbund beteiligte Einzelperson die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und angegeben werden. Die erstgenannte Person gilt als Hauptansprechperson gegenüber dem Landesamt für Pflege. Der Praxisanleiterbonus wird einmalig pro Praxisanleitungskonzept ausgezahlt, d.h. der Praxisanleiterbonus wird an die im Verbund beteiligten Einzelpersonen entsprechend aufgeteilt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.lfp.bayern.de/pranbeip/


Foto: stock.adobe.com – Looker_Studio

BLGS NRW schreibt Nachwuchspreis 2025 ausDer Berufsverband Lehrender Gesundheits- und Sozialberufe Nordrhein-Westfalen (BLGS NRW) setzt den Nachwuchspreis auch im Jahr 2025 fort. Das große Interesse der Masterabsolvent:innen und das durchweg positive Feedback der Jury auf die bisher eingereichten Arbeiten bestätigen die Bedeutung dieses Preises. „Hochschule und Bildungspraxis sollen durch diesen Preis vernetzt werden” erläutert Torsten Edelkraut für den Vorstand. “Wir möchten den Bildungseinrichtungen das Angebot machen, wissenschaftlich fundierte Konzepte kennen zu lernen und sich dazu auszutauschen mit der Idee, dass diese Impulse in der Bildungspraxis umgesetzt werden.“

Der Nachwuchspreis 2025 richtet sich an Masterabsolvent:innen der Pädagogik in Pflege- oder Gesundheitsberufen, die ihren Abschluss in Nordrhein-Westfalen erworben haben oder in NRW in der Berufsbildung tätig sind.

Der Preis ist mit 2.000 Euro dotiert. Die zweit- und drittplatzierten Arbeiten werden mit jeweils 500 Euro ausgezeichnet. Darüber hinaus erhalten alle Preisträger:innen eine einjährige kostenfreie Mitgliedschaft im BLGS NRW.

Die feierliche Preisverleihung findet am 30. Oktober 2025 statt. Dabei präsentieren die ausgezeichneten Kandidat:innen ihre Masterarbeiten im Rahmen einer Posterpräsentation und kommen mit den Anwesenden ins Gespräch.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2025. Interessierte können ihre Unterlagen per E-Mail (als PDF-Dateianhang) an Daniela Schlosser oder Torsten Edelkraut einreichen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Zur Pressemitteilung: https://blgsev.de/landesverbaende/lv-nordrhein-westfalen/nachwuchspreis/

Foto: stock.adobe.com – mnirat

Preis Pflegestudium 2024Die deutsche Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat zehn Studierende des ersten Jahrgangs des neuen Pflegestudiums für ihre herausragenden Leistungen mit dem Pflegestudiumspreis ausgezeichnet. Das Pflegestudium wurde im Rahmen des Pflegeberufegesetzes eingeführt, das neben der Pflegeausbildung auch akademische Bildungswege im Pflegebereich fördert.

Am 18. November 2024 verlieh Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Pflegestudiumspreis an zehn Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs des Pflegestudiums, die für ihre herausragenden Studienleistungen und ihr Engagement ausgezeichnet wurden. Die Preisträger:innen wurden von einer Jury anhand ihrer Abschlussnoten sowie eines Bewerbungsvideos ausgewählt, in dem sie ihre fachliche Expertise und Leidenschaft für die Pflege unter Beweis stellen konnten.

Die Preisverleihung ist Teil der "Ausbildungsoffensive Pflege", einer Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die auch die bundesweite Informationskampagne "Pflege kann was" umfasst. Die feierliche Zeremonie fand in der historischen Hörsaalruine des ehemaligen Rudolf-Virchow-Hörsaals der Berliner Charité statt.

"Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir die Ausbildungen in der Pflege attraktiver gemacht und ein neues Pflegestudium eingeführt. Für die Studierenden eröffnen sich hierdurch ganz neue Karriere- und Aufstiegschancen. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz haben wir erreicht, dass die Studierenden nun auch endlich angemessen vergütet werden. Ich freue mich, dass ich heute zehn von ihnen für ihre hervorragenden Leistungen und ihr Engagement auszeichnen durfte.", sagt Lisa Paus.

Das neue Pflegestudium: Die Bundesregierung führte mit dem Pflegeberufegesetz im Jahr 2020 neben der beruflichen Pflegeausbildung auch ein neues Pflegestudium ein. Das neue Pflegestudium befähigt die Absolvierenden, Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik zu pflegen und eröffnet neue Karrieremöglichkeiten. der Abschluss beinhaltet auch gleichzeitig die Berufszulassung. Seit Anfang 2024 erhalten die Studierenden dank des  Pflegestudiumstärkungsgesetzes eine Vergütung.


Zur Pressemitteilung: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/lisa-paus-zeichnet-studierende-des-neuen-pflegestudiums-aus-248854

Foto: stock.adobe.com – amirul syaidi