Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat die diesjährige Agnes Karll Medaille im feierlichen Rahmen des Deutschen Pflegetags in Berlin an Gertrud Stöcker verliehen. Die Krankenschwester und Pflegepädagogin hat über viele Jahrzehnte hinweg die Pflegeausbildung, die Gesetzgebung im Pflegebereich sowie die Pflegepolitik maßgeblich geprägt.

„Gertrud Stöcker steht für eine Form der Berufspolitik, die auf Sachkenntnis, Verantwortung und Haltung gründet,“ betont Peter Tackenberg, stellvertretender Geschäftsführer des DBfK Bundesverbands und als langjähriger Weggefährte auch Laudator bei der Verleihung. „Sie verbindet juristisches Wissen mit pflegepädagogischer Kompetenz und politischem Gespür. Dieser einzigartigen Kombination verdankt sich ihr nachhaltiges Wirken. Sie hat Strukturen mitgestaltet, die heute selbstverständlich erscheinen, und Entwicklungen angestoßen, die die Profession bis in die Gegenwart prägen. Dazu gehören beispielsweise das Pflegeberufegesetz oder auch die generalistische Pflegeausbildung. Sie hat mit dazu beigetragen, dass Pflege in Deutschland heute über eine stabile rechtliche Grundlage, klare Bildungsstrukturen und eine starke berufspolitische Vertretung verfügt.“

Gertrud Stöcker veröffentlichte regelmäßig Beiträge und hielt Vorträge zu Themen wie der pflegeberuflichen Bildung, der Europäisierung des Pflegeberufs und der sozialrechtlichen Stellung der Pflegeberufe im System der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie war Gründungsmitglied und zweite Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), langjährige Vizepräsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) sowie Vorsitzende des Deutschen Bildungsrats für Pflegeberufe (DBR).

Auch auf internationaler Ebene war Gertrud Stöcker eine gefragte Expertin und brachte ihr Fachwissen über viele Jahre in europäische Institutionen ein, insbesondere im Austausch zu Pflegeausbildung und Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Für ihr langjähriges Engagement im DBfK-Bundesvorstand erhielt sie 2016 die Goldene Ehrennadel des DBfK.

Zur Agnes Karll Medaille: Die Agnes Karll Medaille wird seit 2003 alle drei Jahre an Persönlichkeiten verliehen, die sich in besonderer Weise um die Weiterentwicklung der Pflegeprofession verdient gemacht haben. Zu den bisherigen Preisträger:innen zählen unter anderem Christine Hancock, ehemalige Präsidentin des ICN, Doris Schiemann, Gründerin des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), Renate Reimann, langjährige Leiterin des DBfK-Bildungszentrums Essen, Silvia Käppeli, eine der Pionierinnen der Pflegewissenschaft im deutschsprachigen Raum, Ruth Schröck, erste Pflegeprofessorin Deutschlands, Gerda Graf, langjährige Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV), sowie Franz Wagner, ehemaliger DBfK-Bundesgeschäftsführer und Präsident des Deutschen Pflegerats.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/2025-11-05-agnes-karll-medaille-2025-geht-an-die-leidenschaftliche-pflegepaedagogin-gertrud-stoecker.php

Foto: Verleihung der Agnes karll Medaille von Vera Lux (links) an Gertrud Stöcker (rechts im Bild), (c) DbfK / Bildausschnitt erweitert mithilfe von KI

Bayern nimmt noch bis Ende November Anträge für den neuen Praxisanleiterbonus entgegen, wie Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach kürzlich mitteilte. Sie wies darauf hin, dass „es noch offene Plätze“ gebe. Bislang seien rund 160 Anträge eingegangen, von denen 54 bereits bewilligt wurden. „Insgesamt können wir 180 Boni vergeben, die wir mit jeweils 10.000 Euro fördern“, erklärte Gerlach.

Die Ministerin erläuterte weiter, dass „wir innovative Praxisanleitungskonzepte fördern, die anschließend veröffentlicht werden und als Best Practice dienen sollen. Ziel ist es, die Kompetenzen der Auszubildenden optimal zu fördern und zu entwickeln. Innovative Praxisanleitungen sind ein wichtiges Zeichen für eine starke generalistische Pflegeausbildung.“

Gerlach erklärte, dass „die Praxisanleitung eine entscheidende Rolle im Theorie-Praxis-Transfer in der Ausbildung“ spiele. Mit dem Praxisanleiterbonus wolle man „ein starkes Signal für Qualität und Innovation in der Praxisanleitung setzen“. Sie rief alle Praxisanleitenden dazu auf, „innovative und praktisch erprobte Konzepte vorzubereiten und einzureichen“.

Die Praxisanleitung richtet sich an Pflege-Auszubildende und begleitet sie während ihrer Praxiseinsätze in den pflegerischen Aufgaben. Sie umfasst rund zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit und wird von Pflegefachkräften durchgeführt, die über die Qualifikation als Praxisanleitung verfügen. Grundlage ist ein Konzept, das die Vorbereitung, die gemeinsame Durchführung und eine Evaluation einschließt.

Bewerbungen für den Praxisanleiterbonus werden bis zum 30. November beim Landesamt für Pflege entgegengenommen. Die Auszahlung des Bonus erfolgt entsprechend der Bewertung des eingereichten Praxisanleitungskonzepts nach der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Ein Leitfaden zur Entwicklung von Praxisanleitungskonzepten sowie die erforderlichen Formulare und weiterführende Informationen sind auf der Webseite des Landesamtes für Pflege unter https://www.lfp.bayern.de/pranbeip/ verfügbar. Das Programm wurde auf Beschluss des Bayerischen Landtags aufgelegt.


Zur Pressemitteilung: https://www.stmgp.bayern.de/gerlach-ruft-zu-bewerbungen-fuer-neuen-praxisanleiterbonus-auf-bayerns-pflegeministerin/

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Praxisanleiter Bonus Bayern 2025Im Rahmen der diesjährigen Fraktionsinitiativen wird ein Praxisanleiterbonus eingeführt, der innovative Konzepte zur Praxisanleitung in der Pflegeausbildung fördert. Ziel dieser Initiative ist es, die Qualität der praktischen Ausbildung zu stärken und Best-Practice-Beispiele für gelungene Praxisanleitung bayernweit zu etablieren.

Eine qualitativ hochwertige Praxisanleitung ist ein entscheidender Bestandteil der praktischen Ausbildungszeit. Sie ermöglicht den Auszubildenden, das erlernte theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen und fördert den erfolgreichen Übergang vom Lernen im Klassenzimmer zum Arbeiten im Pflegealltag. Dennoch mangelt es in vielen Versorgungssettings nach wie vor an innovativen und strukturierten Konzepten für die Anleitung während der praktischen Ausbildungszeit.

Als Anreiz soll daher für Praxisanleitungen, die innovative Konzepte zur Sicherstellung der Praxisanleitung implementieren und umsetzen (z.B. Projektwochen, Lernwerkstätten, Skills Labs Konzepte, evidenzbasierte Pflege, Schüler leiten eine Station, etc.) unabhängig vom tatsächlichen finanziellen Aufwand ein Bonus in Höhe von 10.000 Euro als Einmalzahlung in Form einer Prämie ausgelobt werden. Gefördert werden didaktische Konzepte für Praxisanleitungssequenzen in allen Versorgungssettings der ambulanten Akut- und Langzeitpflege, Pädiatrie, stationären Akutpflege, stationären Langzeitpflege und Psychiatrie.

Das Wichtigste auf einen Blick

Insgesamt können bis zu 180 innovative Praxisanleitungskonzepte gefördert werden. Die Bonuszahlung erfolgt bei entsprechender Wertigkeit des Praxisanleitungskonzeptes nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die nur insoweit bewilligt werden können, als hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und deshalb ein Antrag auf Bonuszahlung unter Umständen wegen Überzeichnung nicht bewilligt werden kann.

Der Antrag auf Gewährung eines Praxisanleiterbonus zur Etablierung und Umsetzung von innovativen Praxisanleitungskonzepten kann frühestens ab 01.04.2025 gestellt werden und muss bis spätestens 30.11.2025 am Bayerischen Landesamt für Pflege eingegangen sein. Außerhalb des Zeitraums eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zur Einreichung des Praxisanleitungskonzepts muss das zur Verfügung stehende beschreibbare Formular genutzt werden. Konzepte ohne Nutzung des vorgegebenen Formulars können nicht berücksichtigt werden.
Der Leitfaden bietet Ihnen eine Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars. Bitte beachten Sie außerdem die darin enthaltenen Hinweise. Nur vollständig ausgefüllte und mit den erforderlichen Anlagen vorliegende Anträge können mit einer Prämie ausgelobt werden.

Bitte senden Sie den Antrag samt Anlagen, wenn möglich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. in PDF-Form, zu. Das Formular „Praxisanleitungskonzept“ ist nach Fertigstellung als Word- und als PDF-Datei einzureichen.

Wer erhält den Praxisanleiterbonus?

Der Praxisanleiterbonus wird einmalig pro Praxisanleitungskonzept an einschlägig vorqualifizierte Personen bzw. Personengruppen vergeben. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter durch
    • berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden oder
    • Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder
    • Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder
    • gleichgestellte Qualifikationen
  • Kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich
  • Wohnsitz in Bayern
  • Berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 50 % einer Vollzeitbeschäftigung als Pflegefachperson und/oder als Praxisanleitung in einer bayerischen Einrichtung nach § 7 PflBG während der Erstellung und Erprobung des Konzepts

Hinweis: Einzelpersonen, die gemeinsame Träger- bzw. versorgungsübergreifende Praxisanleitungskonzepte konzipieren und umsetzen, können diese als Verbund von Einzelpersonen einreichen. Sollte ein Antrag auf Gewährung eines Praxisanleiterbonus als Verbund von Einzelpersonen gestellt werden, müssen für jede an dem Verbund beteiligte Einzelperson die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und angegeben werden. Die erstgenannte Person gilt als Hauptansprechperson gegenüber dem Landesamt für Pflege. Der Praxisanleiterbonus wird einmalig pro Praxisanleitungskonzept ausgezahlt, d.h. der Praxisanleiterbonus wird an die im Verbund beteiligten Einzelpersonen entsprechend aufgeteilt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.lfp.bayern.de/pranbeip/


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