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DBfK: Mindeststandards in der Pflegefachassistenzausbildung nötig
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und sein Regionalverband DBfK Nordwest äußern Kritik an der bundesweiten Einführung einer stark verkürzten Pflegefachassistenzausbildung nach dem Vorbild Niedersachsens. Der derzeit vorliegende Referentenentwurf zum Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) sieht umfangreiche Anrechnungen beruflicher Vorerfahrungen vor, die zu erheblichen Verkürzungen der Ausbildungszeit und damit zu Qualitätseinbußen führen können.
„Das, was wir in Niedersachsen seit einiger Zeit erleben, könnte bald bundesweit zur Regel werden: Eine Pflegeassistenzausbildung, die durch massive Verkürzung kaum noch theoretische Grundlagen vermittelt und fast ausschließlich auf praktischer Erfahrung basiert. So werden wir weder die dringend benötigte Qualität in der pflegerischen Versorgung noch die Patient:innensicherheit gewährleisten können“, mahnt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Regionalverbands Nordwest.
Der Referentenentwurf zum Pflegefachassistenzgesetz sieht vor, dass bei entsprechenden Vorerfahrungen die Ausbildung zur Pflegefachassistenz auf lediglich 320 Unterrichtsstunden zur Prüfungsvorbereitung verkürzt werden kann. Der DBfK wertet diese Regelung als Risiko für die Versorgungsqualität. Aus fachlicher Sicht sei es nicht vertretbar, die bestehende Lücke an Pflegefachpersonen in der stationären Versorgung mit Assistenzpersonal zu füllen, das künftig – in stark verkürzter oder gar ohne vollständige Ausbildung – auch Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege übernehmen soll. Dieses Vorgehen widerspricht nach Einschätzung des DBfK dem Anspruch an eine qualitativ hochwertige und sichere pflegerische Versorgung.
Vera Lux, Präsidentin des DBfK, ergänzt: „Gerade mit Blick auf die Personalbemessung droht nun ein fatales Signal: Mit dem Abschluss ‚Pflegefachassistent:in‘ würde bundesweit das Qualifikationsniveau 3 (QN3) attestiert – teilweise ohne fundierte theoretische Ausbildung. Für Menschen mit Pflegebedarf bedeutet dies ein hohes Risiko, und für beruflich Pflegende einen weiteren Rückschlag bei der Professionalisierung.“
Der DBfK fordert daher dringend eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs und die Festlegung verbindlicher, qualitätssichernder Mindeststandards, insbesondere:
- Eine verbindliche Ausbildungsdauer von mindestens 24 Monaten
- Eindeutige Definition der Kompetenzen und Aufgabenbereiche von Pflegefachassistenzpersonen
- Keine Ausbildungsverkürzungen allein aufgrund von Berufserfahrung, sondern Kompetenzentwicklung durch fundierte Theorie und Praxis
- Integration allgemeinbildender Inhalte zur Sicherstellung einer echten Bildungsdurchlässigkeit und Anschlussfähigkeit an die Pflegefachausbildung.
„Es darf nicht zugelassen werden, dass mit der bundeseinheitlichen Einführung des Pflegefachassistenzberufs das Niedersächsische Modell Schule macht. Es geht um die Versorgung von Menschen und es wäre unverantwortlich, das Niveau immer weiter abzusenken bei gleichzeitig steigenden pflegerischen Anforderungen. Dies wäre ein herber Rückschritt für die professionelle Pflege in ganz Deutschland“, so Vera Lux abschließend.
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