Nach der öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestags am 6. Oktober 2025 zieht der Deutsche Pflegerat (DPR) folgendes Fazit: Die bundeseinheitliche Einführung der Pflegefachassistenzausbildung stelle einen wichtigen Schritt dar, um Qualität, Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit in der Pflegebildung zu gewährleisten. Dabei sei entscheidend, dass das erforderliche Qualifikationsniveau nicht unterschritten wird.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisher zersplitterten Landesregelungen nun vereinheitlicht werden sollen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Nur mit bundeseinheitlichen Standards schaffen wir Transparenz, Mobilität und Verlässlichkeit in der Ausbildung. Doch Qualität braucht Zeit: Eine zweijährige Ausbildungsdauer auf DQR-Niveau 3 ist die ideale Voraussetzung, um die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben und die Patientensicherheit zu gewährleisten. “

Kathrina Edenharter, Präsidiumsmitglied des DPR, betont die Bedeutung einer fundierten Ausbildung: „18 Monate sind organisatorisch möglich, fachlich aber nicht ausreichend. Kompetenz entsteht durch die Verbindung von Theorie, Praxis und Reflexion. Wer die Ausbildung zu stark verkürzt, gefährdet den Kompetenzaufbau und damit auch die Versorgungsqualität.“

Zugang ohne Schulabschluss gefährdet Qualität

Der DPR übt Kritik an der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit, die Ausbildung ohne Schulabschluss zu beginnen, sofern die Pflegeschule eine positive Prognose stellt. Edenharter erläutert: „Pflege erfordert Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Fachwissen. Ohne Schulabschluss steigt das Risiko von Ausbildungsabbrüchen deutlich. (...) Eine Prognoseentscheidung ersetzt keine solide Grundlage. Mindestvoraussetzung für die Ausbildung sollte ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sein.“

Vogler fügt hinzu, dass ein gesetzlich vorgeschriebener Prognoseentscheid den Weg zur Berufseinmündung verengt und die Gefahr berge, Menschen auf einen Berufsweg festzulegen, ohne dass ihnen ausreichend Zeit bleibe, sich persönlich zu orientieren und zu entwickeln. Sie betont: „Das widerspricht dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf freie Berufswahl und öffnet die Tür für unnötige Barrieren bei der Ausbildungsaufnahme. Deshalb sollte der Passus zur Prognoseentscheidung im Gesetzentwurf gestrichen werden.“

Gezielte Förderung sichert Ausbildungserfolg

Der DPR betrachtet gezielte Sprachförderung und individuelle Lernbegleitung als zentrale Instrumente zur Sicherung der Ausbildung. Edenharter weist darauf hin, dass fehlende Sprachkenntnisse zu den häufigsten Abbruchgründen zählen. Sie erklärt: „Deshalb braucht es verbindliche Sprachstandards auf Niveau B2, die auch die pflegerische Fachsprache berücksichtigen. So lassen sich Kommunikationsfehler vermeiden und die Patientensicherheit gewährleisten.“

Viele Auszubildende mit geringem schulischen Vorwissen benötigten zudem gezielte Unterstützung. „Schulsozialarbeit und individuelle Lernbegleitung sind keine Kür, sondern Voraussetzung für den Ausbildungserfolg“, betont sie.

Der DPR fordert zudem eine deutlich bessere Betreuungsrelation. Vogler betont, dass eine Lehrkraft idealerweise rund zehn Auszubildende betreuen sollte und organisatorisch bis zu 15 vertretbar seien – nicht zwanzig, wie im Entwurf vorgesehen. Sie ergänzt: „Gute Ausbildung braucht pädagogische Präsenz.“

Einheitlichkeit und klare Rollen in der Pflegebildung

Mit dem Gesetz werde eine überfällige Lücke geschlossen: Bisher existierten 27 verschiedene Landesausbildungen. Vogler erklärt, dass das neue Gesetz gleiche Voraussetzungen in ganz Deutschland schafft und Mobilität ermögliche. Sie betont: „Wichtig ist, die Ausbildung in die Bildungsarchitektur Pflege in Deutschland (BAPID) einzubetten. Das DPR-Projekt BAPID zeigt, wie klare Rollenprofile definiert und Bildungswege von der Pflegefachassistenz bis zur akademisch qualifizierten Pflegefachperson sinnvoll verknüpft werden. Das sichert auch den notwendigen Skill-Mix der Pflegeberufe untereinander.“

Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger und faire Vergütung

Der DPR unterstützt die Forderung, dass auch Rehabilitationseinrichtungen als Träger der Ausbildung zugelassen werden. Edenharter betont, dass diese Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgung leisten und Ausbildungskapazitäten erweitern können.

Gleichzeitig müsse die Ausbildung auch finanziell attraktiv gestaltet sein, ergänzt sie: „Das muss in den Einrichtungen und in der Tarif-Treue-Regelung der Langzeitpflege berücksichtigt werden.“

Christine Vogler fasst zusammen: „Wir brauchen eine Ausbildung, die Menschen befähigt, Verantwortung zu übernehmen, Qualität zu sichern und Perspektiven zu entwickeln. Das gelingt nur mit klaren Standards und guten Rahmenbedingungen, die Theorie und Praxis sinnvoll verbinden und ausreichend Zeit für den Kompetenzerwerb lassen.“

Der Deutsche Pflegerat steht bereit, die Umsetzung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gemeinsam mit Politik, Ländern und Bildungsträgern fachlich zu begleiten.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/pflegefachassistenzausbildung-18-monate-sind-organisatorisch-machbar-aber-fachlich-nicht-aus-reichend.

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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest zeigte sich überrascht über die jüngsten Aussagen des niedersächsischen Gesundheitsministers Dr. Andreas Philippi (SPD), wonach die generalistische Pflegeausbildung grundsätzlich „überdacht und angepasst“ werden müsse. Dr. Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest, machte deutlich: „Die Generalistische Pflegeausbildung ist ein Erfolg. Dies unterstreichen die aktuellen Ausbildungszahlen.“

„Der Minister übernimmt leider die altbekannten Argumente aus dem Arbeitgeberlager: Die Generalistik sei schuld an – mutmaßlich – sinkenden Ausbildungszahlen und einem zunehmenden Personalmangel in der Pädiatrie und der Langzeitpflege. Vielleicht aus Unkenntnis über die Generalistik – in jedem Fall aber ohne belastbare Zahlen“, kritisiert Dichter. Der DBfK Nordwest weist darauf hin, dass die Realität anders aussieht als von Philippi dargestellt: Seit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 liegen die Ausbildungszahlen zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann bzw. Pflegefachperson auf Rekordniveau. Das Statistische Bundesamt meldet, dass im vergangenen Jahr über 59.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen wurden – mehr als je zuvor. „Allein in dieser Hinsicht ist die Generalistik eine Erfolgsgeschichte“, so Dichter. Gerade jungen Menschen eröffne der Berufsabschluss, der in allen Versorgungsbereichen anerkannt ist, neue Perspektiven und trage damit maßgeblich zur Berufsattraktivität bei. „Wer jetzt versucht, die generalistische Pflegeausbildung schlechtzureden, gefährdet die dringend notwendige Nachwuchsgewinnung insgesamt“, warnt Dichter.

Das Pflegeberufegesetz (§ 5 Abs. 1) schreibt klar vor, dass Pflegefachpersonen für die Versorgung von Menschen „aller Altersstufen“ ausgebildet werden. Damit werden faktisch mehr Pflegefachpersonen als je zuvor auch für die Arbeit in der Pädiatrie und der Langzeitpflege qualifiziert. „Auch die Begründung des Gesetzgebers von 2017 für die Ausbildungsreform gilt weiterhin: Ziel der Generalistik war – und ist – eine moderne, zukunftsgerechte und auf die sich wandelnden Versorgungsstrukturen gerichtete Pflegeausbildung“, so Dichter. Die damalige Bundesregierung sei zu Recht zu dem Schluss gekommen, dass die getrennt geregelten Pflegeausbildungen diesem Anspruch nicht gerecht würden. „Wir erwarten deshalb von Minister Philippi, sich für die gezielte Weiterqualifizierung in speziellen Bereichen von generalistisch ausgebildeten Pflegefachpersonen starkzumachen, anstatt diesen wichtigen Meilenstein nun wieder in Frage zu stellen“, mahnt Dichter.

Bereits im Juni 2024 hat der DBfK Nordwest in einer ausführlichen Replik zur generalistischen Pflegeausbildung Stellung genommen.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/2025-09-24-minister-philippi-irrt-sich-bei-generalistik-dbfk-nordwest-stellt-aussagen-zur-pflegeausbildung-richtig.php

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Mit der geplanten sozialpädagogischen Begleitung und Beratung während der Pflegeausbildung setzt das Land Brandenburg ein klares Signal gegen die hohen Abbrecherquoten. Die Landesgruppe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt diesen Schritt. „Viele Menschen starten hochmotiviert in die Pflegeausbildung, scheitern dann aber an den komplexen Anforderungen der generalistischen Pflegeausbildung – oder auch an privaten Herausforderungen, die sie in dieser intensiven Ausbildungsphase nicht ausreichend bewältigen können. Das hat die Abbrecherquoten in den letzten Jahren in die Höhe schießen lassen“, erklärt die bpa-Landesvorsitzende Simone Leske. „Die geplante sozialpädagogischen Begleitung ist ein wichtiger Ansatz, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Denn wir brauchen in der Pflege dringend jede einzelne Fachkraft.“

Damit die Maßnahme ihre Wirkung entfalten kann, verlangt der bpa eine klare und verbindliche Regelung in der entsprechenden Verordnung. „Es braucht eine gute und verlässliche Personalausstattung mit nachhaltig abgesicherter Finanzierung sowie eine attraktive Vergütung, um qualifizierte Fachkräfte für diese Stellen zu gewinnen. Diese dürfen nicht in befristeten Projektstellen landen, sondern müssen auch langfristige berufliche Perspektiven erhalten“, so Leske.

Der bpa hat sich daher gemeinsam mit dem Pflegeschulbund Brandenburgs an die Landesregierung gewandt, um im laufenden Erarbeitungsprozess der Verordnung konkrete Festlegungen einzufordern.


Zur Pressemitteilung: https://www.bpa.de/news-fachinformationen/news/news/massnahmen-des-landes-gegen-abbrecher-in-der-pflegeausbildung-stellen-allein-koennen-niemanden-begleiten

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