Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) im Jahr 2020 wurden die bisherigen Ausbildungswege in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Dieser Schritt hat die Profession Pflege in Deutschland insgesamt zukunftsfähiger gemacht. Die Umsetzung der Ausbildung stellt jedoch insbesondere in der pädiatrischen Pflege noch Herausforderungen dar, die nun gezielt angegangen werden müssen. Dazu hat die AG Pädiatrische Pflege des DBfK Nordwest konkrete Lösungsansätze vorgelegt.

„In der Ausbildungspraxis erleben wir leider noch einen ziemlichen Wildwuchs“, konstatiert Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Durch die Heterogenität schulinterner Curricula variiert die Qualität stark. Die Kenntnisse von Pflegeauszubildenden unterscheiden sich erheblich – sowohl zwischen den Bundesländern als auch zwischen den Bildungseinrichtungen. Daher fordern wir eine verbindliche bundesweite Regelung mit einheitlichen Standards, die auf einer bislang fehlenden systematischen Datenerhebung basieren muss.“

Ein aktuelles Papier der AG Pädiatrische Pflege des DBfK Nordwest bündelt die erforderlichen Maßnahmen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Diese soll durch die Verknüpfung der beruflichen und primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung mit gezielten Spezialisierungen nach dem Abschluss sichergestellt werden. Dafür sind sowohl ausreichende finanzielle Ressourcen als auch eine engere Zusammenarbeit zwischen Bildungsstätten und pädiatrischen Versorgungseinrichtungen notwendig.

„Nur so können die hohen Qualitätsstandards in der pädiatrischen Pflege gewährleistet werden“, betont Simone Kügler, Koordinatorin der AG. „Wir sind für die generalistische Ausbildung oder ein primärqualifizierendes Studium nach dem Pflegeberufegesetz, sehen das aber nicht als abschließende Qualifizierung von Pflegefachpersonen – auch dann nicht, wenn als Vertiefungsschwerpunkt „pädiatrische Versorgung“ gewählt wurde. Daran müssen sich eine professionelle Einarbeitung sowie spezialisierte Qualifikationen anschließen.“

Die Forderungen des Positionspapiers für die pädiatrische Pflege sind: 

  • Einheitlich gute Ausbildungsstandards
  • Einführung einer umfassenden Datenerhebung und -analyse
  • Förderung und Finanzierung von Traineeprogrammen
  • Flächendeckende Einführung staatlich anerkannter Fachweiterbildungen und/ oder eines Studiums für hochspezialisierte pädiatrische Pflege.

Das Positionspapier können Sie hier herunterladen.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/2025-03-13-pflegeberufeausbildung.php

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Positionspapier zur Generalistischen Pflegeausbildung der Pflegekammer NRWDie Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat am 14. November 2024 ein Positionspapier zur Generalistik und Ausbildungsreform veröffentlicht. Es beleuchtet die Chancen und Herausforderungen der generalistischen Pflegeausbildung und formuliert Maßnahmen, um die Qualität der Pflegeausbildung zu sichern und weiterzuentwickeln.

Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde die Pflegeausbildung in Deutschland grundlegend reformiert. Ziel ist es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, die Ausbildung an die wachsenden Versorgungsanforderungen anzupassen und die Qualität in der Pflege langfristig zu sichern. Die Pflegekammer NRW betont, dass diese Reform erhebliche Potenziale für die Professionalisierung und Durchlässigkeit der Pflegeberufe bietet.

Die Pflegekammer NRW sieht jedoch Herausforderungen insbesondere in der praktischen Umsetzung der Reform. Sie fordert unter anderem eine verbindliche Rahmenvorgaben zur Qualifizierung von Praxisanleitenden, die stärkere Vernetzung von Theorie und Praxis sowie die Erweiterung von Unterstützungsangeboten von Auszubildenden, um den Übergang in den Beruf zu erleichtern.

Um die mit der Reform verbundenen Potenziale in Nordrhein-Westfalen zu heben, bedarf es laut Pflegekammer NRW jedoch einer konzertierten Anstrengung aller beteiligten Akteure. Eine besondere Verantwortung sieht sie in der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Ausbildung, die Pflegefachpersonen befähigt, den komplexen Anforderungen einer sich verändernden Versorgungslandschaft gerecht zu werden.

Das Positionspapier der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen dient als Grundlage für den weiteren Diskurs mit politischen Entscheidungsträgern und Akteuren im Gesundheitswesen. Sie möchte sich weiterhin dafür einsetzen, dass die geannten Handlungserfordernisse von der Landespolitik aufgegriffen und in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.

Das gesamte Positionspapier lesen Sie hier.


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blgs positionspapier pflegeausbildung nrwDer Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. hat in einem aktuellen Positionspapier für Nordrhein-Westfalen (NRW) umfassende Forderungen zur Qualitätssicherung in der Pflegeausbildung formuliert. Das Papier hebt die dringende Notwendigkeit hervor, einheitliche und hohe Qualifikationsstandards für Pflegelehrende in Deutschland zu etablieren. 

Forderungen des BLGS

  1. Einheitliche Qualifikationsstandards auf Masterniveau (DQR 7)
    Um eine hochwertige Pflegeausbildung sicherzustellen, sollten für alle Lehrkräfte in der Pflegeausbildung einheitliche Qualifikationsstandards auf Masterniveau gelten. Dies ist notwendig, um den komplexen Anforderungen der Pflegeausbildung in Theorie und Praxis gerecht zu werden. Die bisherige Möglichkeit, auch Lehrkräfte mit einem Bachelorabschluss bis 2025 einzusetzen, stelle keine nachhaltige Lösung dar.

  2. Mindeststandard für das Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnis
    Das Positionspapier fordert, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandard von 1:20 für das Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnis bundesweit eingehalten wird. In NRW sind derzeit mit einem Verhältnis von 1:25 die Anforderungen an Lehrkräfte und ihre Arbeitsbelastung höher als in vielen anderen Bundesländern. 

  3. Anpassung der Finanzierung und Pauschalen für Schulen
    Um Fehlanreize zu vermeiden, fordert der BLGS eine Anpassung der Pauschalen für Pflegeschulen, die bereits hohe Qualitätsstandards umsetzen. Schulen, die einen höheren Standard bei der Qualifikation ihrer Lehrkräfte und beim Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnis realisieren, sollten auch entsprechend finanzielle Unterstützung erhalten. 

  4. Verknüpfung von Ausbildungsplatzkapazitäten mit klaren Qualitätskriterien

Der BLGS fordert zudem, die Übergangsfristen für die Unterschreitung der bundesgesetzlichen Mindeststandards zum 31. Dezember 2025 auslaufen zu lassen. Politik, Bildungseinrichtungen und Verbände müssen gemeinsam daran arbeiten, einheitliche Qualifikationsstandards zu etablieren und deren Umsetzung konsequent unterstützen.

Das vollständige Positionspapier können Sie hier lesen.


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