Der Ausschuss Fort- und Weiterbildung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) setzt sich aus acht engagierten Kolleginnen und Kollegen mit vielfältiger Expertise im Bereich der Pflegefort- und -weiterbildung zusammen. Aktuell ist eine Position im Ausschuss vakant und soll neu besetzt werden.

Der Ausschuss tagt etwa einmal monatlich online und trifft sich ein- bis zweimal jährlich zu einer Klausurtagung in Präsenz. Dabei bringt er sich aktiv in laufende pflegebildungsrelevante Entwicklungen ein und unterstützt das Präsidium, den Vorstand sowie die Geschäftsstelle je nach Fragestellung. Im Jahr 2025 erfolgte eine Umbenennung und inhaltliche Neuordnung des Ausschusses, da ein eigenständiger Ausschuss für Pflegebildung (Ausbildung, Studium) gegründet wurde.

Mit der personellen Erweiterung der VdPB-Geschäftsstelle zur Erarbeitung einer Weiterbildungsordnung zum 1. Januar 2026 wird der Ausschuss nun eine neue Schnittstelle bilden und soll möglichst bald wieder vollständig beratend tätig sein.

Für die vakante Position suchen wir eine engagierte Persönlichkeit mit engem Bezug zur Weiterbildung in der Pflege. Wir bieten die Möglichkeit, sich intensiv fachlich und kollegial über alle pflegerischen Versorgungs- und Bildungsbereiche hinweg auszutauschen und aktiv an der Weiterentwicklung der Pflegefort- und -weiterbildung mitzuwirken. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Unterlagen per E-Mail an den VdPB-Geschäftsführer Michael Wittmann zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Zur Medienmitteilung: https://www.vdpb-bayern.de/neubesetzung-im-ausschuss-fuer-fort-und-weiterbildung-gesucht/

Foto: stock.adobe.com - Andrii Yalanskyi

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) wird ab dem 1. Januar 2027 erstmals eine bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt ausdrücklich das Ziel, den bisherigen Länder-Flickenteppich zu beenden und die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Gleichzeitig warnt der Verband davor, dass der stark verkürzte Qualifizierungsweg von lediglich 320 Stunden faktisch zum Regelpfad werden könnte – mit möglichen Risiken für die Patient:innensicherheit, die Versorgungsqualität und eine zusätzliche Belastung der Pflegefachpersonen.

Der DBfK kritisiert insbesondere, dass praxiserfahrene Helfer:innen ohne Berufsabschluss, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung (Vollzeitäquivalent) vorweisen können, die Ausbildung faktisch überspringen und mit einem 320-stündigen Vorbereitungskurs direkt zur Prüfung zugelassen werden können. Regulär soll die Ausbildung zur Pflegefachassistenz 18 Monate dauern. Was laut Gesetz als Ausnahme vorgesehen ist, droht in der Praxis – etwa unter Personal- und Kostendruck, insbesondere in der Langzeitpflege – zu einer schnellen Standardlösung zu werden. Erfahrungen aus Niedersachsen, wo ein entsprechender Kurzbildungsgang bereits erprobt wurde, zeigen, dass sich dieser Weg verfestigen kann – nun ist er Teil eines Bundesgesetzes geworden.

„Ein staatlicher Abschluss in einem Heilberuf darf nicht über ein rund 8-wöchiges Minimalprogramm erreicht werden. Pflegefachassistenz umfasst patient:innensicherheits-relevante Aufgaben – dafür braucht es eine solide theoretische Fundierung, strukturiertes Lernen und professionelle Praxisanleitung. Es braucht Zeit für Reflexion, Fehlerkultur und wiederholtes Training unter fachlicher Aufsicht. Der 320-Stunden-Weg darf keine Abkürzung werden, um dem Personalmangel zu begegnen“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK. 

Hintergrund: Das Aufgabenprofil der Pflegefachassistenz geht über reine Unterstützungsaufgaben hinaus und kann – abhängig von der Delegation – auch sicherheitskritische Tätigkeiten umfassen, etwa die Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie, die Medikamenten- oder Sauerstoffgabe nach Übertragung sowie Notfallmaßnahmen. Fehlt eine verlässlich abgesicherte Praxisanleitung und eine überprüfbare Kompetenzfeststellung, steigt das Risiko von Fehlentscheidungen mit sofortigen gesundheitlichen Folgen. Gleichzeitig erhöhen sich bei einer Kurzqualifikation die Supervisions-, Kontroll- und Haftungsanforderungen für die delegierenden Pflegefachpersonen. „Eigentlich gewollte Entlastungseffekte sind damit hinfällig. Das kann nicht im Interesse des Gesetzes sein“, so Lux. 

Der DBfK fordert Bund und Länder daher auf, die Umsetzung des Gesetzes so zu gestalten, dass der Anspruch auf ein bundesweit vergleichbares Qualifikationsniveau tatsächlich erfüllt wird. „Am Ende muss eine bessere Ausbildung stehen: höheres Qualifikationsniveau, hochwertigere Versorgung und echte Patient:innensicherheit – das ist die Messlatte, die gelten muss, und nicht weniger“, betont Vera Lux. 

Das zugehörige Positionspapier lesen Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/dbfk-positionen/DBfK-Positionspapier_Pflegefachassistenzgesetz.pdf

Foto: stock.adobe.com - Daniel Ernst, optimiert mithilfe von KI

Die Petition zur Kinderkrankenpflege greift Kernfragen der pflegefachlichen Versorgung auf. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats besteht vor allem bei Qualifikationen, organisatorischen Strukturen und den Arbeitsbedingungen ein dringender Handlungsbedarf, um die Versorgung von Kindern nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten.

Die Petition „Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“ wurde von über 40.000 Menschen unterstützt und dem Deutschen Bundestag übergeben. Der Deutsche Pflegerat (DPR) wertet dies als starkes Signal aus der Praxis und teilt das zentrale Ziel, die pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen langfristig qualitativ hoch und verlässlich zu gestalten. Nach Ansicht des DPR liegt der Schlüssel für eine zukunftsfähige pädiatrische Versorgung jedoch nicht im Wahlrecht selbst, sondern in der gezielten und vertieften Weiterqualifikation von Pflegefachpersonen – insbesondere durch akademische Bildungsangebote, die speziell auf die Bedürfnisse der Kinder- und Jugendpflege ausgerichtet sind.

„Kinder brauchen Sicherheit in der Versorgung. Diese Sicherheit entsteht durch konsequente politische Umsetzung, klare Qualifikationswege und tragfähige Strukturen“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Die Petition macht deutlich, dass die pflegerische Versorgung von Kindern besondere Anforderungen stellt und spezifische Fachkompetenzen erfordert. Der DPR bestätigt diese Einschätzung: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Pädiatrische Pflege umfasst nicht nur hochspezialisierte pflegerische Maßnahmen, sondern auch intensive Zusammenarbeit mit Eltern und die Berücksichtigung oft komplexer Familiensysteme. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es neben einer soliden grundständigen Ausbildung auch spezialisierter Fachkompetenz und verlässlicher Rahmenbedingungen.

Der Deutsche Pflegerat warnt davor, die Debatte auf eine pauschale Schuldzuweisung an die generalistische Pflegeausbildung zu verkürzen. „Die Herausforderungen in der Kinderkrankenpflege lassen sich nicht allein durch Ausbildungsfragen erklären. Entscheidend ist, ob wir attraktive, fachlich anspruchsvolle und gut gestaltete Arbeitsfelder schaffen – und ob Pflegefachpersonen dort echte Entwicklungsperspektiven haben“, so Vogler.

Aus Sicht des DPR ist jetzt der Zeitpunkt, die Pflege umfassend zukunftsfest weiterzuentwickeln. Dazu gehören:

  • der zügige Aufbau erweiterter Rollen wie Advanced Practice Nurses, School Health Nurses und Community Health Nurses sowie weiterer spezialisierter akademischer Qualifikationen,
  • der konsequente Ausbau von Masterstudiengängen und eine bundesweite Bildungsoffensive für die Pflege,
  • die Zusammenarbeit der Pflegeprofession mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss an qualitätssichernden Versorgungsstrukturen, auch in der pädiatrischen Versorgung,
  • der Erhalt der Leistungsgruppen „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ und „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“,
  • sowie die fachliche Anerkennung der Pflegefachpersonen, die in der Kinderkrankenpflege tätig sind und dort die Versorgung tragen.

„Wenn Pflegefachpersonen die Kinderkrankenpflege verlassen, dann nicht, weil das Arbeitsfeld weniger wertvoll ist – sondern weil Bedingungen, Rollenbilder und ärztlich geprägte Strukturen häufig nicht mit der hohen fachlichen Verantwortung der Pflege und der notwendigen Weiterentwicklung pflegerischer Kompetenzen Schritt halten“, so Vogler weiter. Gerade in der pädiatrischen Versorgung müsse deshalb kritisch hinterfragt werden, wie die Zusammenarbeit der Gesundheitsfachberufe, Entscheidungsbefugnisse, berufliche Perspektiven und auch die Ausgestaltung der Elternarbeit geregelt sind. „Es geht um ein grundlegendes und neues Verständnis professioneller Handlungskompetenz.“

Der Deutsche Pflegerat sieht in der Petition einen klaren Handlungsauftrag an die Politik: Es gilt jetzt, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu sichern. Entscheidend sind dabei qualifizierte Pflegefachpersonen, transparente Strukturen und eine pflegerische Praxis, deren fachliche Kompetenz anerkannt, unterstützt und gezielt gestärkt wird.

Zur Petition finden Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/kinder-brauchen-sicherheit-in-der-versorgung--pflege-jetzt-zukunftsfest-weiterentwickeln

Foto: stock.adobe.com - wavebreak3