Die Pflege verzeichnet weiterhin steigendes Interesse: Im Jahr 2025 wurden rund 64.300 neue Ausbildungsverträge zur Pflegefachperson abgeschlossen – ein Plus von acht Prozent bzw. 4.900 Verträgen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Insgesamt befinden sich damit rund 158.000 Menschen in der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Das sind so viele wie nie zuvor. Zum 31. Dezember 2025 lag zudem die Zahl der Pflegestudierenden bei etwa 1.800, davon rund 800 Neueinsteiger:innen im Jahr 2025. Bezogen auf die Ausbildungszahlen entspricht dies nur etwa 1,2 Prozent eines Jahrgangs.

Mehr Personal, aber steigender Bedarf

Laut Fachkräftemonitoring der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist die Zahl der Beschäftigten im Pflegedienst der Krankenhäuser in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen – um rund 90.000 auf knapp 409.000 Vollzeitstellen. Auch im ärztlichen Bereich nahm die Zahl zu, auf über 180.000 (plus 30.000).

Trotz dieser Zuwächse bleibt der Fachkräftemangel groß: Bis 2035 werden allein im Krankenhaus voraussichtlich rund 300.000 Beschäftigte altersbedingt ausscheiden. In der Langzeitpflege wird erwartet, dass bis zu ein Drittel der beruflich Pflegenden in diesem Zeitraum den Beruf verlässt. Hinzu kommt der demografiebedingte Mehrbedarf an pflegerischer Versorgung und der damit verbundene Personalaufbau.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, bewertet die steigenden Ausbildungszahlen als wichtigen Fortschritt: „Die Zahlen zeigen, dass die Pflegeausbildung auf dem richtigen Weg ist. Immer mehr Menschen entscheiden sich damit für einen sinnstiftenden Beruf mit vielfältigen Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie guter Bezahlung. Das ist ein starkes Signal.“

Keine Entwarnung für die Versorgung

Sie betont jedoch: „Das ist keine Entwarnung. Schon heute fehlen Pflegefachpersonen in allen Versorgungsbereichen. Der Personalaufbau im Krankenhaus korrigiert einen lange ignorierten Mangel, während die Langzeitpflege weiter unter hohem Druck steht. Gleichzeitig ist die geringe Zahl der Studierenden in der Pflege besorgniserregend.“

Der Deutsche Pflegerat fordert, die positive Entwicklung gezielt abzusichern. „Die Qualität der Ausbildung, die enge Einbindung in die Praxis und verlässliche berufliche Perspektiven sind entscheidend“, so Vogler. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, müssen Ausbildungsplätze weiter ausgebaut, ausreichend Lehrpersonal gewonnen und die Ausbildungsstrukturen an Pflegeschulen und Hochschulen gestärkt werden. Ebenso entscheidend sind gute Arbeitsbedingungen, eine qualifizierte Praxisanleitung und Begleitung der Auszubildenden sowie eine spürbare und praxisnahe Digitalisierung in den Einrichtungen. „Wir dürfen niemanden auf dem Weg verlieren.“

Deutlicher Nachholbedarf bei Pflegestudium

„Dass nur rund 800 Menschen ein Pflegestudium aufnehmen, ist ein klares Warnsignal“, mahnt Vogler. Deutschland bleibt beim Ausbau einer modernen hochschulischen Pflegebildung deutlich hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück. Mit nur rund 1,2 Prozent der neu gestarteten Studierenden des Pflegeausbildungsjahrgangs liegt die Akademisierungsquote weit unter der Empfehlung des Wissenschaftsrats von 10 bis 20 Prozent. Notwendig ist daher ein konsequenter Ausbau der Studienplatzkapazitäten, verlässliche Finanzierungsstrukturen sowie klare Einsatz- und Karriereperspektiven. „Wer die Versorgung von morgen sichern will, muss heute deutlich stärker in die akademische Pflegebildung investieren.“

Personalbemessung weiterentwickeln

Mit Blick auf das Fachkräftemonitoring der DKG weist der Deutsche Pflegerat auf ein zentrales Spannungsfeld hin: Krankenhäuser berichten von bürokratischem Aufwand. „Andererseits kann es nicht sein, ausgerechnet die Instrumente zur Personalbemessung infrage zu stellen. Denn ohne sie wissen wir nicht, wie viel Pflegepersonal benötigt wird.“ 

Dass viele Kliniken die Instrumente bislang noch nicht als ausreichend wirksam ansehen, verdeutlicht aus Sicht des Deutschen Pflegerats den Weiterentwicklungsbedarf – nicht ihre Entbehrlichkeit. Personalbemessung ist eine wichtige Voraussetzung für Entlastung und Versorgungsqualität, stellt aber keinesfalls ein Hindernis dar. Entscheidend ist, die Instrumente kontinuierlich zu verbessern und zugleich unnötige Bürokratie konsequent abzubauen. „Bürokratieabbau an dieser Stelle wäre Bürokratieabbau an der falschen Stelle.“

Jetzt strukturelle Voraussetzungen schaffen

Der Deutsche Pflegerat sieht in den aktuellen Zahlen eine klare Chance: „Mehr Auszubildende und mehr Pflegepersonal sind ein Fortschritt. Jetzt müssen die strukturellen Voraussetzungen folgen, damit daraus – zusammen mit einer Stärkung des Pflegestudiums – dauerhaft eine stabile Versorgung von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen entsteht.“


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/mehr-auszubildende-mehr-personal-deutscher-pflegerat-sieht-fortschritt-mahnt-und-fordert-konsequentes-handeln

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Der Ausschuss Fort- und Weiterbildung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) setzt sich aus acht engagierten Kolleginnen und Kollegen mit vielfältiger Expertise im Bereich der Pflegefort- und -weiterbildung zusammen. Aktuell ist eine Position im Ausschuss vakant und soll neu besetzt werden.

Der Ausschuss tagt etwa einmal monatlich online und trifft sich ein- bis zweimal jährlich zu einer Klausurtagung in Präsenz. Dabei bringt er sich aktiv in laufende pflegebildungsrelevante Entwicklungen ein und unterstützt das Präsidium, den Vorstand sowie die Geschäftsstelle je nach Fragestellung. Im Jahr 2025 erfolgte eine Umbenennung und inhaltliche Neuordnung des Ausschusses, da ein eigenständiger Ausschuss für Pflegebildung (Ausbildung, Studium) gegründet wurde.

Mit der personellen Erweiterung der VdPB-Geschäftsstelle zur Erarbeitung einer Weiterbildungsordnung zum 1. Januar 2026 wird der Ausschuss nun eine neue Schnittstelle bilden und soll möglichst bald wieder vollständig beratend tätig sein.

Für die vakante Position suchen wir eine engagierte Persönlichkeit mit engem Bezug zur Weiterbildung in der Pflege. Wir bieten die Möglichkeit, sich intensiv fachlich und kollegial über alle pflegerischen Versorgungs- und Bildungsbereiche hinweg auszutauschen und aktiv an der Weiterentwicklung der Pflegefort- und -weiterbildung mitzuwirken. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Unterlagen per E-Mail an den VdPB-Geschäftsführer Michael Wittmann zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Zur Medienmitteilung: https://www.vdpb-bayern.de/neubesetzung-im-ausschuss-fuer-fort-und-weiterbildung-gesucht/

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Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) wird ab dem 1. Januar 2027 erstmals eine bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt ausdrücklich das Ziel, den bisherigen Länder-Flickenteppich zu beenden und die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Gleichzeitig warnt der Verband davor, dass der stark verkürzte Qualifizierungsweg von lediglich 320 Stunden faktisch zum Regelpfad werden könnte – mit möglichen Risiken für die Patient:innensicherheit, die Versorgungsqualität und eine zusätzliche Belastung der Pflegefachpersonen.

Der DBfK kritisiert insbesondere, dass praxiserfahrene Helfer:innen ohne Berufsabschluss, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung (Vollzeitäquivalent) vorweisen können, die Ausbildung faktisch überspringen und mit einem 320-stündigen Vorbereitungskurs direkt zur Prüfung zugelassen werden können. Regulär soll die Ausbildung zur Pflegefachassistenz 18 Monate dauern. Was laut Gesetz als Ausnahme vorgesehen ist, droht in der Praxis – etwa unter Personal- und Kostendruck, insbesondere in der Langzeitpflege – zu einer schnellen Standardlösung zu werden. Erfahrungen aus Niedersachsen, wo ein entsprechender Kurzbildungsgang bereits erprobt wurde, zeigen, dass sich dieser Weg verfestigen kann – nun ist er Teil eines Bundesgesetzes geworden.

„Ein staatlicher Abschluss in einem Heilberuf darf nicht über ein rund 8-wöchiges Minimalprogramm erreicht werden. Pflegefachassistenz umfasst patient:innensicherheits-relevante Aufgaben – dafür braucht es eine solide theoretische Fundierung, strukturiertes Lernen und professionelle Praxisanleitung. Es braucht Zeit für Reflexion, Fehlerkultur und wiederholtes Training unter fachlicher Aufsicht. Der 320-Stunden-Weg darf keine Abkürzung werden, um dem Personalmangel zu begegnen“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK. 

Hintergrund: Das Aufgabenprofil der Pflegefachassistenz geht über reine Unterstützungsaufgaben hinaus und kann – abhängig von der Delegation – auch sicherheitskritische Tätigkeiten umfassen, etwa die Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie, die Medikamenten- oder Sauerstoffgabe nach Übertragung sowie Notfallmaßnahmen. Fehlt eine verlässlich abgesicherte Praxisanleitung und eine überprüfbare Kompetenzfeststellung, steigt das Risiko von Fehlentscheidungen mit sofortigen gesundheitlichen Folgen. Gleichzeitig erhöhen sich bei einer Kurzqualifikation die Supervisions-, Kontroll- und Haftungsanforderungen für die delegierenden Pflegefachpersonen. „Eigentlich gewollte Entlastungseffekte sind damit hinfällig. Das kann nicht im Interesse des Gesetzes sein“, so Lux. 

Der DBfK fordert Bund und Länder daher auf, die Umsetzung des Gesetzes so zu gestalten, dass der Anspruch auf ein bundesweit vergleichbares Qualifikationsniveau tatsächlich erfüllt wird. „Am Ende muss eine bessere Ausbildung stehen: höheres Qualifikationsniveau, hochwertigere Versorgung und echte Patient:innensicherheit – das ist die Messlatte, die gelten muss, und nicht weniger“, betont Vera Lux. 

Das zugehörige Positionspapier lesen Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/dbfk-positionen/DBfK-Positionspapier_Pflegefachassistenzgesetz.pdf

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