Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU e.V.) bewertet die Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes als wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft. Positiv hervorgehoben werden insbesondere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und familiären Pflegeaufgaben, zur Stärkung von Diversität sowie zur Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen und Karrierewegen.

Gleichzeitig weist der Verband auf eine zentrale strukturelle Lücke im Bereich der Hochschulmedizin hin: Die professionelle Pflege ist in den vorgesehenen Leitungsstrukturen bislang nicht als eigenständiger und gleichberechtigter Verantwortungsbereich auf Vorstandsebene verankert. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Versorgungsqualität, Patient:innensicherheit und interprofessionelle Zusammenarbeit sieht der VPU e.V. hier erheblichen Handlungsbedarf.

Die Bedeutung der Pflege geht weit über die unmittelbare Versorgung von Patient:innen hinaus. Pflegefachpersonen tragen maßgeblich zur Sicherstellung von Behandlungsqualität, zur Kontinuität von Versorgungsprozessen sowie zur Organisation komplexer Abläufe im klinischen Alltag bei. Verschiedene internationale Studien, unter anderem aus dem Umfeld des Agency for Healthcare Research and Quality (AHRQ) sowie Analysen des National Institute for Health Research (NIHR), zeigen dabei konsistent, dass eine angemessene pflegerische Personalausstattung, ein unterstützendes Arbeitsumfeld und eine starke pflegerische Führung mit niedrigeren Komplikationsraten, geringerer Mortalität, reduzierten Infektionsraten, geringeren Wiederaufnahmeraten sowie einer höheren Patient:innenzufriedenheit verbunden sind.

Auch für die Stabilität und Leistungsfähigkeit von Einrichtungen ist pflegerische Führung von zentraler Bedeutung. Kliniken mit klar verankerter pflegerischer Leitung weisen eine höhere Mitarbeiter:innenzufriedenheit, geringere Fluktuation sowie stabilere Versorgungs- und Teamstrukturen auf. Darüber hinaus beeinflusst die Pflege wesentliche Qualitätsindikatoren wie Infektionsprävention, Wiederaufnahmeraten, Verweildauer sowie die interprofessionelle Koordination von Behandlungsprozessen.

Als zentrale Orte von Versorgung, Lehre und Forschung nehmen Universitätskliniken zudem eine Schlüsselrolle in der Weiterentwicklung der Pflegeprofession ein. Themen wie evidenzbasierte Pflegepraxis, Advanced Practice Nursing, neue Versorgungsmodelle sowie digitale Innovationen entstehen im direkten Patient:innenumfeld und erfordern eine enge Verbindung von Praxis, Wissenschaft und strategischer Steuerung. Nach Auffassung des VPU e.V. können diese Potenziale nur dann nachhaltig ausgeschöpft werden, wenn die Pflegedirektion strukturell auf Vorstandsebene mit entsprechender Entscheidungs-, Strategie- und Ressourcenverantwortung verankert ist.

Vor diesem Hintergrund fordert der VPU e.V. die gesetzliche Verankerung der Pflegedirektion als gleichberechtigtes Mitglied der Vorstände von Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen – neben den Ressorts Forschung und Lehre, Krankenversorgung sowie Wirtschaftsführung und Administration.

Die Pflegedirektion soll dabei als eigenständiges Vorstandsressort mit klar definiertem Verantwortungsbereich etabliert werden, gleichberechtigt an strategischen Entscheidungsprozessen mitwirken sowie über angemessene Budget- und Ressourcenverantwortung verfügen.

Der VPU e.V. hat seine Stellungnahme in den politischen Prozess eingebracht und steht den zuständigen Entscheidungsträger:innen für die weitere fachliche Ausgestaltung der Hochschulmedizin und die vertiefende Diskussion zur Rolle der professionellen Pflege in Leitungsstrukturen zur Verfügung.


Zur Pressemitteilung: https://www.vpuonline.de/newsroom/pressemeldungen/vpu-e-v-fordert-pflegefachliche-vertretung-auf-vorstandsebene-in-der-hochschulmedizin/

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Anlässlich des Berichts nach § 62 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes empfiehlt der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. die vollständige Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung und die Abschaffung der bisherigen gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Neueste Abschlusszahlen

Im Februar 2026 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Regierung und den Bundestag über die Abschlusszahlen nach Einführung der neuen Pflegeausbildungen informiert. Demnach haben 99 % der Absolvent*innen in den Jahren 2023 und 2024 ihre Ausbildung mit einem generalistischen Abschluss als Pflegefachperson beendet. Das zentrale Ergebnis lautet: „Die Datenlage spricht gegen das Festhalten an den gesonderten Abschlüssen nach dem Pflegeberufegesetz“ (Deutscher Bundestag 2026).

Entwicklung der Pflegeausbildung

Die rasche Etablierung des Berufsbildes der Pflegefachperson bestätigt frühere Daten des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS 2025). Die bisherigen Abschlüsse in Alten-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden nahezu vollständig abgelöst. Neben der hohen Anzahl generalistischer Abschlüsse zeigen sich weitere positive Effekte: Die Zahl der neuen Ausbildungsverträge stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr um rund 9 % und 2025 um weitere 8 % (DESTATIS 2025; 2026). Die Ausbildung gewinnt damit auch bei Schulabgänger*innen an Attraktivität, ein Rückgang an Ausbildungsinteressierten ist ausgeblieben.

Die Pflegebildungsforschung weist zudem auf ein geringes Interesse der Auszubildenden an den gesonderten Abschlüssen und ein nur marginales Angebot seitens der Pflegeschulen hin. Bildungsexpert*innen sprechen sich aus pflegefachlichen, pädagogischen, organisatorischen und berufspolitischen Gründen mehrheitlich gegen das Wahlrecht bzw. gegen die gesonderten Abschlüsse aus. Notwendig seien dafür jedoch systematisch angepasste Einarbeitungskonzepte sowie Fort- und Weiterbildungsangebote (Reiber et al. 2023).

Empfehlungen des BLGS

Die vorliegenden empirischen Daten und Erfahrungen aus der Bildungspraxis stützen die Empfehlung des BLGS, die gesonderten Abschlüsse abzuschaffen. Die generalistische Pflegeausbildung ermöglicht die Durchlässigkeit aus der Pflegefachassistenz sowie den Zugang zum generalistisch angelegten Pflegestudium. Sie eröffnet vielfältige Karrierewege und trägt zur langfristigen Fachkräftesicherung bei. Der bisherige Sonderfall der nach Altersstufen getrennten Pflegeausbildung ist überholt.

Parallel dazu fordert der BLGS die Schaffung einheitlicher, länderübergreifender Weiterbildungsstrukturen für spezialisierte Versorgungsbereiche. Zuständig wäre hierfür eigentlich eine Bundespflegekammer. Die politische Verhinderung oder Abschaffung der Landespflegekammern wirkt an dieser Stelle jedoch hinderlich. Der Verband sieht die Landesregierungen in der Verantwortung, zügig verbindliche Arbeitsstrukturen bereitzustellen, um bundesweit geltende Rahmenweiterbildungsordnungen zu ermöglichen.

Das aktuelle Positionspapier des BLGS zum Thema steht hier zum Download bereit: https://blgsev.de/veroeffentlichungen/positionen-und-stellungnahmen/


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Wenn es in Bildungseinrichtungen der Pflege- und Gesundheitsberufe in Nordrhein-Westfalen zu Gewalt kommt, fehlt bislang ein offizieller Notfallplan – anders als an allgemeinbildenden Schulen. Dabei gewinnen Vorsichtsmaßnahmen und Unterstützungsstrategien zunehmend an Bedeutung: Gewalt an Schulen wird heute mit umfassenden Konzepten begegnet, die Prävention, Krisenmanagement und konkrete Maßnahmen in akuten Risikosituationen umfassen. Hintergrund ist ein steigendes Gewaltpotenzial, etwa gegenüber Lehrkräften oder Mitschülern.

Umso problematischer ist, dass Bildungseinrichtungen der Pflege- und Gesundheitsberufe in Nordrhein-Westfalen von dieser politischen und öffentlichen Unterstützung bislang ausgeschlossen sind – während sie in anderen Bundesländern längst selbstverständlich ist.

„Nicht nachvollziehbar“, kommentiert Kathrin Folz, Leiterin der Pflegeakademie in Datteln. „Wir sind bei diesen Hilfsmaßnahmen außen vor.“ Mit „wir“ meint Folz die 27 katholischen Pflegeschulen im Bistum Münster. Gewalt-Situationen in unterschiedlichen Formen betreffen auch diese Ausbildungsorte. „Wir sind keine Inseln der Glückseligkeit, an denen gesellschaftliche Entwicklungen vorbeifließen.“

An der Pflegeakademie zeigen sich die Herausforderungen „verbal und körperlich“, so Folz. Mobbing, Beschimpfungen, Drohungen, respektlose Umgangsformen und vereinzelt Sachbeschädigungen – wie das mutwillige Zerstören einer Demonstrations-Puppe für die Säuglingspflege – seien Beispiele für diese Entwicklungen.

Die Schule reagiert mit Präventions- und Schutzmaßnahmen: Lehrkräfte erhalten Fortbildungen und Deeskalationstraining, Auszubildende nehmen an Präventionsschulungen teil, und Krisenkonzepte sind fest im Lehrplan verankert. Doch weitergehende Unterstützung von Seiten der Politik und der zuständigen Ministerien bleibt aus.

Das Positionspapier des Caritasverbandes für die Diözese Münster kritisiert diese Situation deutlich: „Es muss eine Gleichbehandlung von Pflegeschulen mit allgemeinbildenden Schulen beim Zugang zu Schutz-, Krisen- und Notfallkonzepten geben“, fordert Jonas Vorderwülbecke, Referent für Pflege und Pflegeausbildung. Trotz einer zweijährigen Diskussion mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW habe es bislang keine konkreten Ergebnisse gegeben.

Pflegeschulen sind weiterhin vom Zugang zu etablierten schulischen Schutzkonzepten, Informationen und polizeilichen Konflikt-Strategien ausgeschlossen. Vorderwülbecke erklärt: „Im Ernstfall fehlen Hinweise zu Ansprechpartnern, Meldeketten oder Sofortmaßnahmen.“ Folz ergänzt: „Wenn es bei uns zu einer Situation schwerer Gewalt käme, wären wir erst einmal auf uns allein gestellt.“

Das Positionspapier fordert eine schnelle Regelung der politischen Zuständigkeit und die verbindliche Aufnahme der Gesundheits- und Pflegeschulen in das schulische Schutzkonzept. „Wir brauchen jetzt keine weiteren Ankündigungen, sondern eine konkrete Lösung“, so Vorderwülbecke. Diese Forderung wird von weiteren Akteuren wie der Lindenburg Akademie der Uniklinik Köln, den Lucy-Romberg-Pflegeschulen der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen und dem Landesverband NRW des Bundesverbandes Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe unterstützt.


Zur Pressemitteilung: https://www.caritas-bistum-muenster.de/aktuelles/presse-und-medien/presse/beim-thema-gewalt-fehlt-den-pflegeschulen-die-hilfe-vom-land-e4f0a50e-0a2c-4693-ab65-03c9eea063fd

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