Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU e.V.) bewertet die Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes als wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft. Positiv hervorgehoben werden insbesondere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und familiären Pflegeaufgaben, zur Stärkung von Diversität sowie zur Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen und Karrierewegen.
Gleichzeitig weist der Verband auf eine zentrale strukturelle Lücke im Bereich der Hochschulmedizin hin: Die professionelle Pflege ist in den vorgesehenen Leitungsstrukturen bislang nicht als eigenständiger und gleichberechtigter Verantwortungsbereich auf Vorstandsebene verankert. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Versorgungsqualität, Patient:innensicherheit und interprofessionelle Zusammenarbeit sieht der VPU e.V. hier erheblichen Handlungsbedarf.
Die Bedeutung der Pflege geht weit über die unmittelbare Versorgung von Patient:innen hinaus. Pflegefachpersonen tragen maßgeblich zur Sicherstellung von Behandlungsqualität, zur Kontinuität von Versorgungsprozessen sowie zur Organisation komplexer Abläufe im klinischen Alltag bei. Verschiedene internationale Studien, unter anderem aus dem Umfeld des Agency for Healthcare Research and Quality (AHRQ) sowie Analysen des National Institute for Health Research (NIHR), zeigen dabei konsistent, dass eine angemessene pflegerische Personalausstattung, ein unterstützendes Arbeitsumfeld und eine starke pflegerische Führung mit niedrigeren Komplikationsraten, geringerer Mortalität, reduzierten Infektionsraten, geringeren Wiederaufnahmeraten sowie einer höheren Patient:innenzufriedenheit verbunden sind.
Auch für die Stabilität und Leistungsfähigkeit von Einrichtungen ist pflegerische Führung von zentraler Bedeutung. Kliniken mit klar verankerter pflegerischer Leitung weisen eine höhere Mitarbeiter:innenzufriedenheit, geringere Fluktuation sowie stabilere Versorgungs- und Teamstrukturen auf. Darüber hinaus beeinflusst die Pflege wesentliche Qualitätsindikatoren wie Infektionsprävention, Wiederaufnahmeraten, Verweildauer sowie die interprofessionelle Koordination von Behandlungsprozessen.
Als zentrale Orte von Versorgung, Lehre und Forschung nehmen Universitätskliniken zudem eine Schlüsselrolle in der Weiterentwicklung der Pflegeprofession ein. Themen wie evidenzbasierte Pflegepraxis, Advanced Practice Nursing, neue Versorgungsmodelle sowie digitale Innovationen entstehen im direkten Patient:innenumfeld und erfordern eine enge Verbindung von Praxis, Wissenschaft und strategischer Steuerung. Nach Auffassung des VPU e.V. können diese Potenziale nur dann nachhaltig ausgeschöpft werden, wenn die Pflegedirektion strukturell auf Vorstandsebene mit entsprechender Entscheidungs-, Strategie- und Ressourcenverantwortung verankert ist.
Vor diesem Hintergrund fordert der VPU e.V. die gesetzliche Verankerung der Pflegedirektion als gleichberechtigtes Mitglied der Vorstände von Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen – neben den Ressorts Forschung und Lehre, Krankenversorgung sowie Wirtschaftsführung und Administration.
Die Pflegedirektion soll dabei als eigenständiges Vorstandsressort mit klar definiertem Verantwortungsbereich etabliert werden, gleichberechtigt an strategischen Entscheidungsprozessen mitwirken sowie über angemessene Budget- und Ressourcenverantwortung verfügen.
Der VPU e.V. hat seine Stellungnahme in den politischen Prozess eingebracht und steht den zuständigen Entscheidungsträger:innen für die weitere fachliche Ausgestaltung der Hochschulmedizin und die vertiefende Diskussion zur Rolle der professionellen Pflege in Leitungsstrukturen zur Verfügung.
Zur Pressemitteilung: https://www.vpuonline.de/newsroom/pressemeldungen/vpu-e-v-fordert-pflegefachliche-vertretung-auf-vorstandsebene-in-der-hochschulmedizin/
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Anlässlich des Berichts nach § 62 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes empfiehlt der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. die vollständige Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung und die Abschaffung der bisherigen gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Wenn es in Bildungseinrichtungen der Pflege- und Gesundheitsberufe in Nordrhein-Westfalen zu Gewalt kommt, fehlt bislang ein offizieller Notfallplan – anders als an allgemeinbildenden Schulen. Dabei gewinnen Vorsichtsmaßnahmen und Unterstützungsstrategien zunehmend an Bedeutung: Gewalt an Schulen wird heute mit umfassenden Konzepten begegnet, die Prävention, Krisenmanagement und konkrete Maßnahmen in akuten Risikosituationen umfassen. Hintergrund ist ein steigendes Gewaltpotenzial, etwa gegenüber Lehrkräften oder Mitschülern.