Neues Gesetz regelt Anforderungen für die ATA- und OTA-Ausbildung bundesweit einheitlich

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Für exzellente Ausbildungsqualität: NRW entwickelt einheitliche Rahmenpläne für die Ausbildungen in der Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenz

In der Qualitätsentwicklung der Gesundheitsberufe setzt Nordrhein-Westfalen erneut einen Meilenstein: Gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales entwickelt eine Projektgruppe aus fünf renommierten Schulen für Gesundheitsberufe und zwei Forschungsinstituten den ersten landeseinheitlichen Rahmenplan für die Ausbildungen zur „An sthesietechnischen Assistenz“ (ATA) und zur „Operationstechnischen Assistenz“ (OTA). Das curriculare Konzept soll ein einheitliches Qualitätsniveau für die beiden Ausbildungen sicherstellen, die ab 2022 bundesgesetzlich geregelt sind. In einer Video-Konferenz informierte die Projektgruppe am 16. November 2021 die Fachöffentlichkeit ausführlich über das Projekt.

Die bundesgesetzliche Regelung der beiden Ausbildungen zur Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenz (ATA, OTA) zum 1.1.2022 war Anlass, dem lange geäußerten Wunsch nach einem einheitlichen Konzept zu entsprechen. In einem zweijährigen Projekt werden die curricularen Grundlagen für die Ausbildungsgänge entwickelt und exemplarisch erprobt und evaluiert. Damit erhalten die Schulen und Einrichtungen wichtige Orientierungen für eine qualitätsgesicherte Ausbildung.

Das anspruchsvolle Projekt erfordert gebündeltes Expertenwissen und Teamarbeit, das über die Zusammensetzung der Projektgruppe sichergestellt wird. Beteiligt sind das „Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit“ (BZPG) der Städteregion Aachen, die „Kaiserswerther Diakonie Düsseldorf“, die „kbs M nchengladbach“, das „Bildungszentrum Niederrhein Wesel“ und die „Karl Borrom us Schule für Gesundheitsberufe“ in Bonn. Alle Schulen sind im Landesvorstand des „Bundesverbands Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe“ (BLGS) vertreten; für das Projekt übernimmt das BZPG die Leitungsfunktion. Die wissenschaftliche Begleitung wird vom „Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung“ in Köln übernommen, das Projektmanagement vom Forschungsinstitut „MA&T“ aus Würselen. Gefördert wird das innovative Projekt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. In die Projektentwicklung sind zudem zahlreiche Expertinnen und Experten des Deutschen OTA Schulträger-Verbands (DOSV), des ATA-Schulverbands (DBVSA) und der Krankenhaus-Gesellschaft NRW (KGNW) beratend in die Entwicklung eingebunden.

Eine erste Informationsveranstaltung für die Fach ffentlichkeit am 16. November 2021 stieß auf große Resonanz. Rund 85 Teilnehmende informierten sich in einer Video-Konferenz über das Projekt und den aktuellen Stand der Zwischenergebnisse. Dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung die Grundlage für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung ist, brachte Thomas Kutschke, Geschäftsführer des BZPG, auf den Punkt: „Corona zeigt uns jeden Tag, wie sehr unser Gesundheitssystem auf gut ausgebildete – und gut bezahlte – Fachkräfte angewiesen ist. Das BZPG ist sehr stolz, gemeinsam mit den Projektpartnern das notwendige Curriculum in NRW erarbeiten zu können.“

Professor Dr. Thomas Evers, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, hob die Unterstützung des Landes hervor: „Wir haben ein großes Interesse, dass die Ausbildungen nach neuem Recht zeitnah und qualitätsgesichert beginnen können. Dies ist die entscheidende Grundlage für kompetentes Berufshandeln und Patientensicherheit. Das Land NRW unterstützt deshalb alle Anstrengungen und fördert das Projekt.“
„Die wissenschaftliche Begleitung und formative Evaluation als kritisches Korrektiv gewährleisten eine angemessene Verknüpfung bew hrter Elemente der bisherigen Ausbildungen mit den Innovationsansprüchen der neuen gesetzlichen Regelungen“, ist Prof. Gertrud Hundenborn vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln sicher.

Namhafte Expertinnen und Experten, ein gemeinsames Ziel: Die Verantwortlichen für die ATA- und OTA-Ausbildungen werden zukünftig auf ein landeseinheitliches Rahmencurriculum und einen Rahmenausbildungsplan zurückgreifen können. Höchster Ausbildungs-Standard ist damit garantiert und ein weiterer Meilenstein für moderne Gesundheitsberufe gesetzt.

Ansprechpartner:
Thomas Kutschke M.A.
Geschäftsführer Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit
Vorsitzender des BLGS-Landesverbandes NRW

Zur kontinuierlichen Information der interessierten Öffentlichkeit veröffentlicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialesfortlaufend die Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakete unter:

 Foto: © panthermedia / ridofranz

Auf spezielle Bedürfnisse zugeschnitten: UKM startet Pflegeausbildung in Teilzeit

UKM Pflegeausbildung in TeilzeitAuf spezielle Bedürfnisse zugeschnitten: UKM startet Pflegeausbildung in Teilzeit

Das UKM erweitert sein Ausbildungsangebot um eine Teilzeit-Variante: Ab dem 1. August 2022 ist es möglich, eine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann in vier Jahren abzuschließen. Diese richtet sich an Personen, für die zum Bespiel aus familiären Gründen die reguläre dreijährige Berufsausbildung in Vollzeit nur schwer zu realisieren ist.

Zum 1. August 2022 startet an der Schule für Pflegeberufe am UKM (Universitätsklinikum Münster) zum ersten Mal eine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann in Teilzeit. „Mit diesem zusätzlichen Angebot wollen wir den dringend benötigten Nachwuchs fördern und es ist für uns ein weiterer Baustein, dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken“, erklärt Thomas van den Hooven, Pflegedirektor des UKM. „Indem wir auf bestimmte Lebenssituationen und Bedürfnisse von Familien mit Kindern flexibel eingehen, können wir zukünftig mehr Auszubildende und später auch mehr Mitarbeitende in der Pflege gewinnen.“ Der Unterschied zwischen der herkömmlichen dreijährigen Vollzeit-Variante und der neu eingeführten Teilzeit-Variante besteht einzig in der Dauer der Ausbildung: Die Teilzeitausbildung wird um ein Jahr verlängert und umfasst einen täglichen Aufwand in Theorie und Praxis von etwa sechs Stunden. Dies entspricht einem Stellenumfang von 75 Prozent. „Damit reduziert sich die tägliche Arbeitszeit, sodass die Auszubildenden ihr privates Leben mit der Ausbildung besser in Einklang bringen und einen qualifizierten Abschluss machen können“, erzählt Klaus Lenfers, Leiter der Schule für Pflegeberufe am UKM. Gründe für Teilzeit gibt es viele: Neben dem Elternsein von betreuungspflichtigen Kindern oder der Pflege von Angehörigen können auch andere persönliche Interessen dahinterstecken.

Wie auch bei der regulären Ausbildung besteht die Teilzeitausbildung aus theoretischen und praktischen Inhalten. „Wir haben die Arbeitszeiten angepasst – die Inhalte bleiben jedoch identisch“, betont Nils Pöhler, stellvertretender Leiter der Schule für Pflegeberufe am UKM. „Der theoretische Unterricht findet zum Beispiel von 8.30 Uhr bis 14.15 Uhr statt. Und für die praktische Ausbildung, die unter anderem in den verschiedenen Bereichen und Fachabteilungen des UKM stattfindet, möchten wir auch familienfreundliche Arbeitszeiten schaffen, die wir dann individuell auf jeden Auszubildenden zuschneiden.“ Nach der vierjährigen Ausbildung erwerben die Absolventinnen und Absolventen einen Berufsabschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann und können ihren Berufsweg nach Wunsch auch am UKM fortsetzen. „Die Teilzeit-Auszubildenden legen die gleiche Prüfung ab, wie auch bei der regulären Ausbildung. Damit sind der Abschluss und die berufliche Qualifikation gleich“, so Lenfers.

Weitere Informationen unter ausbildung.ukmuenster.de oder im Sekretariat der Schule für Pflegeberufe per Telefon 0251 83-55011 oder Mail an pflegeschule@­ukmuenster.de.


Foto (UKM/Hauss): Zukunftsmodell für die Pflegeausbildung: Von dem zusätzlichen Angebot der Teilzeitausbildung erhoffen sich Thomas van den Hooven, Pflegedirektor des UKM, sowie Klaus Lenfers (l.), Leiter der Schule für Pflegeberufe am UKM, und sein Stellvertreter Nils Pöhler (r.) mehr Auszubildende und später auch mehr Mitarbeitende in der Pflege.

Originalartikel: https://www.ukm.de/index.php?id=vollstaendiger_artikel&tx_news_pi1%5Bnews%5D=11010&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=5865f4e8109786849ac806bdde0563e3

 

Handreichung für die Pflegeausbildung am Lernort Pflegeschule

two girls nurses are studying surgical instruments. Medical educationHandreichung für die Pflegeausbildung am Lernort Pflegeschule

Im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wurde zur Unterstützung der Lehrenden an Pflegeschulen und für diejenigen, die das schulinterne Curriculum verantworten, die „Handreichung für die Pflegeausbildung am Lernort Pflegeschule“ entwickelt. Mit dieser Veröffentlichung stellt das BIBB Informationen und Instrumente für die Umsetzung der kompetenzorientierten Pflegeausbildung zur Verfügung und kommt damit seinem Auftrag nach dem Pflegeberufegesetz und den Vereinbarungen der Ausbildungsoffensive Pflege nach.

Jetzt als barrierefreie Fassung abrufbar

Die Handreichung kann ab sofort als Printversion bestellt und online auf den Internetseiten des BIBB kostenfrei abgerufen werden. Ergänzt wird sie um Dokumente als Downloads, die für die eigene Nutzung angepasst werden können. 

Aufgrund der großen Nachfrage wurde die Handreichung vorab im April 2021 als Discussion Paper (nicht lektoriertes Preprint) veröffentlicht. Ab 25. November 2021 steht die überarbeitete Handreichung als barrierefreie Fassung im neuen Layout zur Verfügung.

Beschreibung der Handreichung

In der Handreichung werden die für den schulischen Ausbildungsteil relevanten gesetzlichen Vorgaben aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) adressatengerecht aufbereitet. Dargestellt werden die Rahmenbedingungen für die Erstellung schulinterner Curricula und Kriterien für das kompetenzorientierte Lehren und Lernen in der Pflegeschule. Auf Basis der Rahmenlehrpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG werden Wege zur Umsetzung der kompetenzorientierten Pflegeausbildung aufgezeigt, ergänzt um Anwendungsbeispiele, Anregungen und Ideen für die curriculare Gestaltung. Die Handreichung schildert, wie die Konstruktionsprinzipien der Rahmenlehrpläne umgesetzt und die Elemente der curricularen Einheiten auf Lernsituationen übertragen werden können. 

Die Handreichung möchte Lehrende mit einem unterschiedlichen Grad an Berufserfahrung erreichen. Die einzelnen Kapitel dieser Handreichung können entsprechend unabhängig voneinander genutzt werden.

Ergänzende Anlagen zur Handreichung

Die ergänzenden Anlagen, wie u. a. die „Vorlage für die Gestaltung von Lernfeldern“ oder die „Checkliste für die Entwicklung von Lernsituationen“ stehen neben der Handreichung im Downloadbereich als offene Dokumente zur Verfügung. Die Nutzerinnen und Nutzer können diese individuell bearbeiten und anpassen. 

Ansprechpartnerinnen im BIBB: Surya Saul, Anke Jürgensen


Zur Handreichung: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17389

Foto: Adobe Stock, andrey_orlov