Gesetzentwurf für duales Pflege-Studium vorgelegt

bundesregierung pflegestudium dualDie Bundesregierung plant, dass Pflege-Studenten zukünftig eine angemessene Ausbildungsvergütung entsprechend ihrer beruflichen Ausbildung erhalten sollen. Dieses Ziel verfolgt der Gesetzentwurf (20/8105) "zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zur Erleichterung der Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse und zur Änderung weiterer Vorschriften".

„Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potential an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und verweist auf die sehr geringe Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland. Das langfristige Ziel sei, den Anteil wie vom Wissenschaftsrat empfohlen auf zehn Prozent zu erhöhen.

In Zukunft ist geplant, das Pflegestudium in Form eines dualen Studiums anzubieten. Das bedeutet, dass Studierende, die eine Hochschulausbildung in der Pflege beginnen, einen Ausbildungsvertrag mit einem praktischen Ausbildungsträger abschließen werden. Dieser Ausbildungsträger erhält eine Finanzierung aus einem speziellen Ausgleichsfonds.

Die Bundesregierung schreibt: „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“

Ferner will die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlichen und vereinfachen. Unter anderem soll ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs möglich werden. „Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen“, erklärt die Bundesregierung.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die vorgesehene Änderung, die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem zu integrieren, schreibt jedoch auch: „Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang gebeten, eine Übergangsregelung einzuführen, bis die Refinanzierung der Hochschulstudierenden durch die fondsverwaltenden Stellen auf eine solide Daten- und Finanzierungsbasis gestellt werden kann.“

Ferner fordert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Unter anderem geht es dabei um die Möglichkeit einer geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung für Personen, die eine Pflegeausbildung durchlaufen. Der Bundesrat spricht sich hierbei für die Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ aus.

Um Pflegebedürftige zu entlasten, bittet der Bundesrat ferner darum, die Ausbildungsumlage aus der allgemeinen Pflege-Vergütung herauszunehmen. „Dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung sind die Kosten der Ausbildung durch einen Steuerzuschuss zu ersetzen“, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Den Vorschlag des Bundesrats zur geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung lehnt die Bundesregierung ab. Den Vorschlag, die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenmitteln herauszunehmen, nimmt sie zur Kenntnis. Dies sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Jedoch sei aber auch die Finanzlage des Bundes und die Schuldenregel des Grundgesetzes zu beachten. Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass bis zum 31. Mai 2024 unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erarbeitet werden sollen. Dabei solle auch insbesondere die Ausgabenseite der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt werden.

Einige weitere Änderungsvorschläge des Bundesrats an dem umfangreichen Gesetz will die Bundesregierung prüfen, den Großteil der Vorschläge lehnt sie jedoch ab.


Zur Pressemitteilung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963544

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Einheitliche Rahmenpläne für die Ausbildung zur Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenz in NRW

Doctor and assistant nurse operating for help patient from dangerous emergency case .Surgical instruments on the sterile table in the emergency operation room in the hospital.Health care and MedicalIm Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW haben fünf Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (DIP, Evaluation und wissenschaftliche Begleitung) und der MA&T Sell & Partner GmbH (Projektmanagement) Rahmenpläne für die Ausbildungen zur Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenz erstellt.

Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten leisten durch eigenverantwortliche, mitwirkende und interdisziplinäre Aufgaben in anästhesiologischen und operativen Versorgungs- und Funktionsbereichen stationärer und ambulanter Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur fachgerechten anästhesiologischen und operativen Diagnostik und Therapie von Menschen aller Altersstufen. Durch ihre qualitativ hochwertige Ausbildung tragen sie wesentlich zur Patientensicherheit bei. Die bisherigen Ausbildungsempfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wurden zum 1. Januar 2022 durch das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) und die Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung abgelöst. Damit wurde der Grundstein für eine bundeseinheitliche ATA-OTA-Ausbildung gelegt.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragte im Juli 2021 zur Schaffung vergleichbarer Ausbildungsgrundlagen ein Projektkonsortium aus sieben Partnern mit der Entwicklung von Rahmenplänen für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für die praktische Ausbildung in den beiden Berufen. Die Ergebnisse des in der zweijährigen Projektlaufzeit entwickelten Rahmenplans stießen in einer bundesweiten Abschlussveranstaltung am 20. Juni 2023 auf große Resonanz. Mehr als 100 Teilnehmende erhielten nach einem Grußwort des Ministers Karl Josef Laumann in Vorträgen von Verantwortlichen der projektbeteiligten Einrichtungen vertiefende Einblicke in den Konstruktionsprozess sowie in den Aufbau und Inhalt des ca. 300 Seiten umfassenden Konzeptes. Bereits im Entwicklungsprozess waren die Zwischenergebnisse in Arbeitskreisen, Informationsveranstaltungen und zwei öffentlichen Fachworkshops mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener ATA- und OTA-Berufsverbände und Interessierten der Fachöffentlichkeit diskutiert worden.

„Sowohl die fachliche Expertise des gesamten Projektteams als auch das außergewöhnliche Engagement aller Beteiligten haben es ermöglicht, die umfangreichen Rahmenpläne innerhalb einer so kurzen Zeit zu erarbeiten. Allen Partnern ist es ein Anliegen, die Verbreitung, die Akzeptanz und die Implementierung der Rahmenpläne zu unterstützen und die Ausbildung zur ATA und OTA bundesweit zu vereinheitlichen“, erklärt Thomas Kutschke, Projektkoordinator.

Die Rahmenpläne geben den Schulen und den Trägern der praktischen Ausbildung eine Empfehlung und Orientierung für die Entwicklung schulinterner Ausbildungscurricula und trägerspezifischer Ausbildungspläne. Auch Hinweise zur Implementierung sind im Begründungsrahmen, einem Teil des Gesamtdokumentes, gegeben. Die Qualität des Prozesses und der Ergebnisse ist durch die engmaschige wissenschaftliche Begleitung und Evaluation durch das DIP gesichert worden.


Zur Pressemitteilung: https://www.dip.de/fileadmin/data/pdf/Pressemitteilungen_Institut/ATA-OTA_PM_230628.pdf

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»Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen« stärkt Rolle der Praxisanleitenden

teacher of medical university pointing on something in notebook to student on streetGesundheitsministerin Petra Köpping: »Kein Pflege-Azubi sollte Ausbildung abbrechen müssen, weil er sich nicht wahrgenommen fühlt!«

Aktuell befinden sich in Sachsen rund 8.800 Personen in den verschiedenen Ausbildungen zur Pflegefachkraft. Im ersten Ausbildungsjahr (2022/2023) sind es 3.100 Azubis. Über alle Ausbildungsberufe hinweg werden bundesweit etwa 20 bis 25 Prozent der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Für die neue Pflegeausbildung liegen hierfür noch keine detaillierten Zahlen vor. Die Hintergründe für Ausbildungsabbrüche speziell in der Pflege werden von der »Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen« mit Hilfe einer Studie derzeit erforscht und daraus folgend werden Beratungs- und Unterstützungsangebote entwickelt. Die Beratungsstelle ist ein Modellprojekt des Sozialministeriums und hat am 1. September 2022 die Arbeit aufgenommen. Sie wird durch das Sozialministerium mit rund 175.000 Euro unterstützt. Das Modellprojekt läuft noch bis zum 31. August 2023, eine Verlängerung wird angestrebt. Die Beratungsstelle ist an der TU Dresden angesiedelt und begleitet Praxisanleitende und Auszubildende bei den durch die Reform der Pflegeausbildung entstehenden Herausforderungen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping hat heute den »Fachtag Praxisanleitung« an der »Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen« besucht. Sie sagt: »Die Ausbildung von beruflichem Nachwuchs ist eine große Aufgabe und Herausforderung für den gesamten Pflege-Berufsstand. Die Praxisanleitenden sind das verbindende und vermittelnde Element zwischen der Berufspraxis sowie dem schulischen Ausbildungsteil. Sie gestalten die Lernprozesse in der Praxis pädagogisch aus. Auf deren Einfühlungsvermögen, die Fähigkeiten zu Vermittlung und Konfliktmanagement sowie ihre Motivation kommt es an. Denn kein Auszubildender sollte die Ausbildung abbrechen, weil er sich in der Praxis nicht wahrgenommen fühlt. Jede und jeder Azubi ist uns wichtig. Die Praxisanleitenden spielen dabei die zentrale Rolle. Darum gilt ihnen unser großer Dank und Anerkennung. Mit den Angeboten der Beratungsstelle geben wir ihnen Unterstützung und Perspektiven für ihre verantwortungsvolle Aufgabe bei der Betreuung des Pflege-Nachwuchses.«

Der Fachtag dient neben der Vermittlung von Fachkompetenzen auch dem Austausch und der Vernetzung der sich häufig als Einzelkämpfer fühlenden Ausbilder. Dabei kann der Stellenwert der Praxisanleitung während der praktischen Pflegeausbildung gar nicht hoch genug bewertet werden. Die strukturierte und geplante Anleitung der Auszubildenden ist ein wesentlicher, umfangreicher Bestandteil der praktischen Ausbildung. Die Praxisanleitenden sind Vorbild und Vertrauensperson für die Auszubildenden, aber auch Ansprechpartner für die Lehrkräfte der Pflegeschulen und die Mitglieder ihrer Pflegeteams. Das neue Pflegeberufegesetz überträgt ihnen auch die Rolle eines Fachprüfers.

Hintergrund:

Mit der Reform der Pflegeausbildung und der damit verbundenen neuen generalistischen Pflegeausbildung im Januar 2020 wurde die praktische Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen gestärkt. Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung sind verpflichtet, die gesetzlich geforderten 10 Prozent Praxisanleitung sicherzustellen und erhalten eine entsprechende Refinanzierung durch den Sächsischen Ausbildungsfonds Pflege (SAFP). Der Nachweis der vorgeschriebenen Praxisanleitungsstunden ist für die Prüfungszulassung notwendig. Deshalb muss jede Einrichtung, die die praktische Ausbildung nach Pflegeberufegesetz durchführt, in Sachsen zwei Praxisanleiterinnen oder –anleiter vorhalten. Die Praxisanleitung ist so zu planen, dass die erforderlichen Stunden auch bei Ausfall durch Krankheit oder andere Gründe erbracht werden können. Um die Praxisanleitung für angehende Pflegefachfrauen und –männer zu übernehmen, ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden erforderlich. Des Weiteren besteht eine berufspädagogische Fortbildungspflicht von mindestens 24 Stunden jährlich.

Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen, zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten und die Verbindung mit der Pflegeschule zu halten.
Zu den umfangreichen, einzelnen Tätigkeiten zählen u.a.:
– Vor-, Zwischen-und Abschlussgespräche der jeweiligen Einsätze
• Ermittlung des individuellen Lernstands
• Festlegung der Arbeits-und Lernaufgaben gemäß Ausbildungsplan
• Dokumentation der durchgeführten Arbeits-und Lernaufgaben sowie die damit verbundene Anleitungssequenz

Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen: https://www.beratung-pflegeausbildung-sachsen.de/


Zur Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1067061

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