Kompaktwissen Haftpflichtrecht (Rezension)

Kompaktwissen Haftpflichtrecht (Großkopf, Volker)

G + S Verlag, Köln, 2010, 169 S., 19,80 €, ISBN 978-3-9811681-3-6

Rezension von: Dr. Hubert Kolling

In der Pflege, nicht zuletzt auch im Spannungsverhältnis zwischen der Medizin und der sich etablierenden Pflegewissenschaft, kommt der Klärung rechtlicher Fragen eine immer größere Bedeutung zu. In seinem Buch "Kompaktwissen Haftpflichtrecht", das als Band 4 der "Kölner Schriften für das Gesundheitswesen" erscheint, widmet sich Volker Großkopf insbesondere der Vertragshaftung beziehungsweise der zivilrechtlichen Haftung in der Pflege.
Der Autor studierte Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Seine beiden Staatsexamen legte er 1989 und 1993 ab, 1998 folgte die Promotion zum Doctor juris. Neben Tätigkeiten für den Deutschen Bundestag sowie eine Firma im Mobilfunkbereich, wandte Volker Großkopf sich dem breiten Feld des Gesundheitsrechts zu. Dabei war es ein frühes Anliegen von ihm, die speziellen Rechtsproblematiken des Gesundheitswesens, wie beispielsweise die Frage der Patientenautonomie, das Pflege- und Arzthaftungsrecht oder die Sterbehilfe, auch dem Nicht-Juristen verständlich zu machen.
Im Jahre 1993 gründete er in Köln das Fortbildungsinstitut "Praktiker-Seminare+Workshops Dr. Großkopf". Das Institut, das schon bald unter der Kurzbezeichnung "PWG-Seminare" im ganzen Bundesgebiet Bekanntheit erlangte, ist spezialisiert auf Inhouse- und Teilnehmerseminare, wobei der besondere Schwerpunkt das breite Feld des Gesundheitsrechts umfasst. 2001 übernahm Volker Großkopf den Lehrstuhl für Rechtswissenschaften im Fachbereich Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (ehemals: Katholische Fachhochschule NW), Abteilung Köln. Seine Arbeitsschwerpunkte sind unter anderem die haftungsrechtliche Problemstellung des Pflegepersonals in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht sowie die arbeitsrechtliche Sondersituation des Pflegepersonals.
Der Autor publizierte zahlreiche Aufsätze und Artikel in Pflegezeitschriften, darunter "Die Schwester / Der Pfleger", "Altenpflege", "Häusliche Pflege", "Pflegezeitschrift", "Heilberufe" und "Die Rotkreuzschwester". Neben diversen Herausgeberschaften, wie beispielsweise "Vorschriften für das Gesundheitswesen" (2001) oder "Praxiswissen Krankenpflegerecht" (2010), veröffentlichte er auch mehrere Monographien, darunter "Krankenpflege und Recht" (2. Auflage 2002), (mit Michael Schanz) "Arbeitsrechtlicher Leitfaden für das Gesundheitswesen" (2003), (mit Hubert Klein) "Recht in Medizin und Pflege" (3. Auflage 2007) und "Vorschriften und Gesetze für das Gesundheitswesen" (2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2010). In seinem 2003 zusammen mit Michael Schanz gegründeten "G&S-Verlag" gibt er erfolgreich die juristische Fachzeitschrift "Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen" heraus.
Das Buch "Kompaktwissen Haftpflichtrecht" gliedert sich in zwei Teile, die ihrerseits die folgenden Hauptkapitel enthalten:
A. Die Vertragshaftung in der Pflege
1. Abgrenzung deliktische / vertragliche Haftung
1.1 Ansprüche aus Delikt
1.2 Ansprüche aus Vertrag
1.3 Beweisverteilung
2. Anspruchsvoraussetzung Schaden
3. Anspruchsvoraussetzung Vertrag
4. Anspruchsvoraussetzung Sorgfaltspflichtverletzung
4.1 Problemstellung Beweismittel
4.2 Problemstellung Pflegedokumentation
4.3 Problemstellung Personaleinsatz
4.4 Problemstellung "voll beherrschbarer Herrschafts- und Organisationsbereich"
5. Anspruchsvoraussetzung Verschulden
6. Anspruchsvoraussetzung Kausalität
6.1 Überblick
6.2 Problemstellung grober Behandlungsfehler
B. Begleitmaterial
1. Entscheidungssammlung
1.1 Problemstellung Pflegedokumentation
1.2 Problemstellung Personaleinsatz
1.3 Sonderproblem "Sturz"
1.4 Sonderproblem "Dekubitus"
1.5 Sonderproblem "Hygiene"
2. Relevante Rechtsvorschriften (Auszüge)
2.1 Altenpflegegesetz
2.2 Bürgerliches Gesetzbuch
2.3 Heimgesetz
2.4 Krankenpflegegesetz
2.5 Medizinproduktegesetz
2.6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung
2.7 .Gesetz über technische Assistenten in der Medizin
2.8 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.9 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
2.10 Elftes Buch Sozialgesetzbuch
2.11 Zivilprozessordnung.
Ergänzt wird der Band durch ein Literaturverzeichnis, Abkürzungs- und Akronymverzeichnis, Normenregister sowie Sach- und Personenregister.
Ausgangspunkt der Betrachtung ist für Volker Großkopf die klägerische Anspruchslage der vertraglichen Haftung, wobei er die spezifischen Problemstellungen im pflegerischen Haftungsprozess unter Berücksichtigung der dem Kläger im Haftpflichtprozess möglicherweise zugute kommenden Beweislasterleichterungen darstellt. Indem er die Fragen zu den verschiedenen Formen der Beweiserleichterungen auf der Ebene der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, unter denen sie sich beweiserleichternd auswirken können, diskutiert, erhält die Leserschaft einen guten Überblick hinsichtlich der im pflegerischen Haftungsprozess auftretenden Probleme. Hervorzuheben ist, dass Volker Großkopf die aufgezeigten Fragen sowohl aus dem Blickwinkel des klagenden Patienten als auch aus der Perspektive der beklagten Gesundheitseinrichtung oder des beklagten Personals darstellt. Dadurch bekommt der Leser eine Hilfestellung an die Hand gegeben, um potenzielle Gefahrensituationen vorzeitig zu erkennen und diesen präventiv begegnen zu können.
Durch eine grafische Aufarbeitung sowie die Verwendung von Merksätzen, Beispielen und Schaubildern ist dem Autor ein unkomplizierter Zugang zur abstrakten Materie des zivilrechtlichen Haftungsrechts gelungen. Darüber hinaus ermöglicht er durch
die beigefügte Fall- und Vorschriftensammlung zu den spezifischen pflegerischen Problemstellungen - Dokumentation, Delegation, Sturz, Dekubitus und Hygiene - es auch dem juristischen Laien, den notwendigen Theorie-Praxis-Transfer nachzuvollziehen.
Kenntnisse des pflegerischen Haftungsrechts, wie es in "Kompaktwissen Haftpflichtrecht" verständlich vermittelt wird, sind äußerst nützlich und tragen letztlich dazu bei, Schäden vom Patienten, von Einrichtungen und vom handelnden Personal abzuwenden. Insofern sollte das Buch in keiner Bibliothek beziehungsweise Ausbildungseinrichtung des Gesundheitswesens fehlen.