Kompaktwissen Haftpflichtrecht (Großkopf, Volker)G + S Verlag, Köln, 2010, 169 S., 19,80 €, ISBN 978-3-9811681-3-6Rezension von: Dr. Hubert Kolling |
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In der Pflege, nicht zuletzt auch im Spannungsverhältnis zwischen der
Medizin und der sich etablierenden Pflegewissenschaft, kommt der Klärung
rechtlicher Fragen eine immer größere Bedeutung zu. In seinem Buch
"Kompaktwissen Haftpflichtrecht", das als Band 4 der "Kölner
Schriften für das Gesundheitswesen" erscheint, widmet sich Volker
Großkopf insbesondere der Vertragshaftung beziehungsweise der zivilrechtlichen
Haftung in der Pflege.
Der Autor studierte Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität
in Bonn. Seine beiden Staatsexamen legte er 1989 und 1993 ab, 1998 folgte die
Promotion zum Doctor juris. Neben Tätigkeiten für den Deutschen Bundestag
sowie eine Firma im Mobilfunkbereich, wandte Volker Großkopf sich dem
breiten Feld des Gesundheitsrechts zu. Dabei war es ein frühes Anliegen
von ihm, die speziellen Rechtsproblematiken des Gesundheitswesens, wie beispielsweise
die Frage der Patientenautonomie, das Pflege- und Arzthaftungsrecht oder die
Sterbehilfe, auch dem Nicht-Juristen verständlich zu machen.
Im Jahre 1993 gründete er in Köln das Fortbildungsinstitut "Praktiker-Seminare+Workshops
Dr. Großkopf". Das Institut, das schon bald unter der Kurzbezeichnung
"PWG-Seminare" im ganzen Bundesgebiet Bekanntheit erlangte, ist spezialisiert
auf Inhouse- und Teilnehmerseminare, wobei der besondere Schwerpunkt das breite
Feld des Gesundheitsrechts umfasst. 2001 übernahm Volker Großkopf
den Lehrstuhl für Rechtswissenschaften im Fachbereich Gesundheitswesen
an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (ehemals: Katholische Fachhochschule
NW), Abteilung Köln. Seine Arbeitsschwerpunkte sind unter anderem die haftungsrechtliche
Problemstellung des Pflegepersonals in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht
sowie die arbeitsrechtliche Sondersituation des Pflegepersonals.
Der Autor publizierte zahlreiche Aufsätze und Artikel in Pflegezeitschriften,
darunter "Die Schwester / Der Pfleger", "Altenpflege", "Häusliche
Pflege", "Pflegezeitschrift", "Heilberufe" und "Die
Rotkreuzschwester". Neben diversen Herausgeberschaften, wie beispielsweise
"Vorschriften für das Gesundheitswesen" (2001) oder "Praxiswissen
Krankenpflegerecht" (2010), veröffentlichte er auch mehrere Monographien,
darunter "Krankenpflege und Recht" (2. Auflage 2002), (mit Michael
Schanz) "Arbeitsrechtlicher Leitfaden für das Gesundheitswesen"
(2003), (mit Hubert Klein) "Recht in Medizin und Pflege" (3. Auflage
2007) und "Vorschriften und Gesetze für das Gesundheitswesen"
(2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2010). In seinem 2003 zusammen
mit Michael Schanz gegründeten "G&S-Verlag" gibt er erfolgreich
die juristische Fachzeitschrift "Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen"
heraus.
Das Buch "Kompaktwissen Haftpflichtrecht" gliedert sich in zwei Teile,
die ihrerseits die folgenden Hauptkapitel enthalten:
A. Die Vertragshaftung in der Pflege
1. Abgrenzung deliktische / vertragliche Haftung
1.1 Ansprüche aus Delikt
1.2 Ansprüche aus Vertrag
1.3 Beweisverteilung
2. Anspruchsvoraussetzung Schaden
3. Anspruchsvoraussetzung Vertrag
4. Anspruchsvoraussetzung Sorgfaltspflichtverletzung
4.1 Problemstellung Beweismittel
4.2 Problemstellung Pflegedokumentation
4.3 Problemstellung Personaleinsatz
4.4 Problemstellung "voll beherrschbarer Herrschafts- und Organisationsbereich"
5. Anspruchsvoraussetzung Verschulden
6. Anspruchsvoraussetzung Kausalität
6.1 Überblick
6.2 Problemstellung grober Behandlungsfehler
B. Begleitmaterial
1. Entscheidungssammlung
1.1 Problemstellung Pflegedokumentation
1.2 Problemstellung Personaleinsatz
1.3 Sonderproblem "Sturz"
1.4 Sonderproblem "Dekubitus"
1.5 Sonderproblem "Hygiene"
2. Relevante Rechtsvorschriften (Auszüge)
2.1 Altenpflegegesetz
2.2 Bürgerliches Gesetzbuch
2.3 Heimgesetz
2.4 Krankenpflegegesetz
2.5 Medizinproduktegesetz
2.6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung
2.7 .Gesetz über technische Assistenten in der Medizin
2.8 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.9 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
2.10 Elftes Buch Sozialgesetzbuch
2.11 Zivilprozessordnung.
Ergänzt wird der Band durch ein Literaturverzeichnis, Abkürzungs-
und Akronymverzeichnis, Normenregister sowie Sach- und Personenregister.
Ausgangspunkt der Betrachtung ist für Volker Großkopf die klägerische
Anspruchslage der vertraglichen Haftung, wobei er die spezifischen Problemstellungen
im pflegerischen Haftungsprozess unter Berücksichtigung der dem Kläger
im Haftpflichtprozess möglicherweise zugute kommenden Beweislasterleichterungen
darstellt. Indem er die Fragen zu den verschiedenen Formen der Beweiserleichterungen
auf der Ebene der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, unter denen sie sich
beweiserleichternd auswirken können, diskutiert, erhält die Leserschaft
einen guten Überblick hinsichtlich der im pflegerischen Haftungsprozess
auftretenden Probleme. Hervorzuheben ist, dass Volker Großkopf die aufgezeigten
Fragen sowohl aus dem Blickwinkel des klagenden Patienten als auch aus der Perspektive
der beklagten Gesundheitseinrichtung oder des beklagten Personals darstellt.
Dadurch bekommt der Leser eine Hilfestellung an die Hand gegeben, um potenzielle
Gefahrensituationen vorzeitig zu erkennen und diesen präventiv begegnen
zu können.
Durch eine grafische Aufarbeitung sowie die Verwendung von Merksätzen,
Beispielen und Schaubildern ist dem Autor ein unkomplizierter Zugang zur abstrakten
Materie des zivilrechtlichen Haftungsrechts gelungen. Darüber hinaus ermöglicht
er durch
die beigefügte Fall- und Vorschriftensammlung zu den spezifischen pflegerischen
Problemstellungen - Dokumentation, Delegation, Sturz, Dekubitus und Hygiene
- es auch dem juristischen Laien, den notwendigen Theorie-Praxis-Transfer nachzuvollziehen.
Kenntnisse des pflegerischen Haftungsrechts, wie es in "Kompaktwissen Haftpflichtrecht"
verständlich vermittelt wird, sind äußerst nützlich und
tragen letztlich dazu bei, Schäden vom Patienten, von Einrichtungen und
vom handelnden Personal abzuwenden. Insofern sollte das Buch in keiner Bibliothek
beziehungsweise Ausbildungseinrichtung des Gesundheitswesens fehlen.