Böhme, Hans: Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z
Verständliche Rechtserläuterungen – konkrete Handlungsanweisungen – direkte einsetzbare Arbeitshilfen
WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 €, ISBN 3-8276-4424-0 – Juli 2013
Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen ist inzwischen die 49. Ergänzungslieferung erschienen - mit der aktualisierten CD.
Die vorliegende Ergänzungslieferung enthält drei neue Stichworte:
- Heilkundeübertragungsrichtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V“ - Am 22. März 2012 ist die sogenannte Heilkundeübertragungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 63 Abs. 3c SGB V verbindlich geworden. Die gesetzliche Ermächtigung und der Gesetzesauftrag ergeben sich aus § 63 Abs. 3c SGB V. Mit der Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V legte der Gemeinsame Bundesausschuss erstmals im Oktober 2011 einen abschließenden Katalog von ärztlichen Tätigkeiten vor, die zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde übertragen werden können. Nach einem aufwendigen Prüfverfahren und zahlreichen Widersprüchen ist diese Richtlinie schließlich am 22. März 2012 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Sie wurde in die Arbeitshilfen aufgenommen. Neben Art und Umfang der übertragbaren Tätigkeiten formuliert der G-BA auch explizit notwendige Qualifikationen hierfür und verweist zusätzlich auf die im Krankenund Altenpflegegesetz angeführten erweiterten Kompetenzen im Rahmen der Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V. Für die Ausübung von Heilkunde durch Alten- und Krankenpfleger im Rahmen der Modellvorhaben setzt der G-BA eine ärztliche Diagnose und Indikationsstellung voraus. Die damit verbundenen Rechts- und Fachfragen sowie Implementierungsmöglichkeiten werden ausführlich behandelt
- „Werdenfelser Weg“- Dr. Sebastian Kirsch und Josef Wassermann starteten im Sommer 2007 eine Initiative zur Reduzierung von Fixierungsmaßnahmen mit verfahrensrechtlichem Ansatz, den sogenannten" Werdenfelser Weg". Der Auslöser dafür war, dass sich alle am Entscheidungsprozess im Rahmen einer Fixierung Beteiligten zur Fixierungsreduzierung bekannten, das Gegenteil jedoch stattfand. In diesem neuen Stichwort werden neben dem Werdenfelser Weg auch andere Möglichkeiten zur Vermeidung freiheitsbeschränkender Maßnahmen von Diplom-Juristin Corinna Schroth und mir vorgestellt. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass Träger von Pflegeheimen in differenzierter Weise mit Fixierungen umgehen müssen. Der Werdenfelser Weg, der als Anleitung für Verfahrenspfleger gedacht ist, kann durchaus als Instrument für die Mitarbeiter in den Pflegeheimen in Anspruch genommen werden. Das heißt aber auch, dass man sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber machen sollte, wie alternative Methoden aussehen könnten.
- "Zusatzleistungen"- Immer wieder gibt es Irritationen darüber, was unter den Entgeltbestandteil "Zusatzleistungen" fällt. Grund hierfür ist nicht zuletzt, dass diesbezüglich in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten oder es zu einzelnen Positionen erst gar keine Regelungen gibt. Eine eindeutige Antwort auf die Frage, welche Positionen als Zusatzleistungen zu werten sind, ist daher nicht immer möglich. Was Zusatzleistungen sind und unter welchen Voraussetzungen sie vereinbart werden dürfen, ist in § 88 SGB XI geregelt. Anhand von sieben Fällen aus der Praxis werden von Diplom-Juristin Corinna Schroth die Einzelheiten und Probleme dargestellt.
Rezension: Paul-Werner Schreiner