Zum Inhalt springen

FEM – Freiheitseinschränkende Maßnahmen

Freiheitseinschränkende Maßnahmen, die überwiegend bei Demenzkranken im mittelschweren Stadium zur Anwendung kommen, werden aus rechtlicher und aus prakti…
25. Januar 2016

König, Jutta und Marion Schibrowski

FEM – Freiheitseinschränkende Maßnahmen


Freiheitseinschränkende Maßnahmen, die überwiegend bei Demenzkranken im mittelschweren Stadium zur Anwendung kommen, werden aus rechtlicher und aus praktischer Sicht dargestellt und bewertet. So werden z. B. Trickschlösser, (Therapie)Tische an Rollstühlen, Bettgitter und Gurtsysteme beschrieben, ebenso die bewegungseinschränkende Wirkung bestimmter Psychopharmaka. Des Weiteren werden die rechtlichen Schritte zur Genehmigung einer FEM erläutert. Auch werden Alternativen der FEM wie z. B. die Modelle „Redufix“, „Werdenfelser Weg“ und eine Leitlinie FEM erörtert.

Die Autorinnen, eine Altenpflegerin und eine Krankenschwester, propagieren trotz der hohen Verletzungsquote von ca. 50 Prozent das „Recht zu stürzen“, wobei sie sich auf das Grundgesetz berufen. Dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit ebenfalls im Grundgesetz verankert ist, wird jedoch geflissentlich übersehen.

Sven Lind

Für alle, die Gesundheitsberufe ausbilden:

Sichern Sie sich mit einem Abo der Zeitschrift Pädagogik der Gesundheitsberufe aktuelle Fachbeiträge zu Lehre, Didaktik, Praxisanleitung und Bildungsentwicklung – inklusive Online-Zugang zum Archiv.

Jetzt abonnieren!


Diesen Beitrag teilen
Unsere Blogs
Archiv