VDAB zum Sechsten Pflegebericht: Kein Anlass, die Situation der professionellen Pflege schön zu reden.

logoMit der Veröffentlichung des Sechsten Pflegeberichtes läutet die Bundesregierung offensichtlich auch für die Pflegepolitik den Wahlkampf ein. Anders ist nicht zu erklären, wie beispielsweise Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zu seiner positiven Einschätzung der Folgen der letzten Pflegereformen kommt. So kann weder beim Fachkräftemangel seriös Entwarnung gegeben werden, noch haben sich die Arbeits- und Rahmenbedingungen für die professionelle Pflege tatsächlich verbessert.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Der Sechste Pflegebericht dient keinesfalls als Anlass, die bisherigen Leistungen der Bundesregierung bei der Pflegepolitik in den Himmel zu loben. Im Gegenteil halten wir das Schulterklopfen für gefährlich. Eine Stärkung der professionellen Pflege durch die Reformen der letzten Jahre hat nicht stattgefunden. Noch immer haben wir schlechte Arbeits- und Rahmenbedingungen durch eine hohe Reglementierungs- und Kontrolldichte im Pflegealltag. Mit dem aktuell verabschiedeten dritten Pflegestärkungsgesetz wird die Bürokratielast für ambulanten Dienste und stationäre Einrichtungen aus Misstrauen gegenüber der Branche nochmals deutlich gesteigert.“ 

Dass Bundesminister Gröhe vermeintliche Entlastungen beim Fachkräftemangel in den Mittelpunkt seines Kommentars zum Pflegebericht stellt, sei irritierend. „Die Wachstumsraten bei den Ausbildungszahlen sind erfreulich. Ein Großteil der Entwicklung ist den gemeinsamen Anstrengungen der Partner der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive zu verdanken und keine rein politische Errungenschaft. Dass es vor allem der Jobmotor Altenpflege ist, der die guten Zahlen erst möglich macht, scheint der Bundesminister beflissentlich zu übersehen. Dazu passt, dass der Minister offensichtlich weiter an der Abschaffung des Altenpflegeberufs festhält, anstatt diesen fortzuentwickeln und alles dafür zu tun, das eigenständige Berufsbilds attraktiver zu machen.  Denn mit der Zusammenlegung der Pflegeausbildungen von Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege in eine generalistische Ausbildung, wie sie die Bundesregierung plant, wird die Entwicklung abgewürgt und der Erfolgsgarant Altenpflege abgeschafft. Die Lobhudelei für die Pflegepolitik der Regierung ist vor diesem Hintergrund absurd“, so Knieling.

Auch das Dritte Pflegestärkungsgesetz  (PSG III) diene nicht als Nachweis für die Stärkung der Pflege. „Mit der Einführung der Bedarfsplanung schwächt die Bundesregierung die professionelle Pflege, weil sie durch diesen Eingriff in den freien Markt Innovation und unternehmerische Freiheit begrenzt und Pflege vor allem für den Mittelstand weniger attraktiv macht. Auch die ausgeweitete Abrechnungsprüfung bei ambulanten Pflegediensten wird sich auf die Bürokratielast niederschlagen. Damit aber jeder, der in Zukunft professionelle Pflege braucht, diese auch bekommen kann, brauchen wir starke Pflegeunternehmen, die Pflege vielseitig, individuell, regional und eigenverantwortlich gestalten. Hier hat die Bundesregierung nichts getan, mit dem sie in der professionellen Pflegebranche ernsthaft Werbung für ihre Politik betreiben kann“, so Knieling. 

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.Rückfragen:
Sebastian Rothe
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
Tel.: 030 / 2005 9079 -0

DKG veröffentlicht zwei pflegerische Weiterbildungs- empfehlungen

dkgDie Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat zwei neue pflegerische Weiterbildungsempfehlungen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Notfallpflege und die Intermediate Care Pflege. „Insbesondere in der Notfallpflege hat es eine große Nachfrage der Krankenhäuser nach einer Weiterbildungs-empfehlung gegeben, um die Pflegekräfte, die in den Notaufnahmen der Kliniken arbeiten, für diese sehr anspruchsvolle Aufgabe weitergehend zu qualifizieren. Die Heterogenität der Ereignisse in den Notfallambulanzen ist eine extreme Herausforderung für die Pflegekräfte. Dabei geht es vor allem um die Bewältigung von schnell wechselnden, akuten und ungeplanten Pflegesituationen. Wir können nunmehr mit diesen Empfehlungen eine einheitlich hohe Weiterbildungsqualität sicherstellen“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Besteht in einem Bundesland keine landesrechtliche Regelung der Weiterbildung, dienen die DKG-Empfehlungen als Muster für eine landesrechtliche Ordnung. Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre. Pflegekräfte mit einer Weiterbildung nach DKG-Empfehlung werden tariflich höher eingestuft. Für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notaufnahme wurde eine gestaffelte Möglichkeit der Anerkennung der Weiterbildung auf Grund von Berufserfahrung entwickelt.

Auch in der Intermediate Care Pflege wird mit der Weiterbildungsempfehlung ein wesentlicher Pflegebereich geregelt. „Dieses Bindeglied zwischen Intensivstation und Normalstation ist ebenfalls durch besondere Anforderungen geprägt. Es gilt die hohe Versorgungsqualität zu sichern und dem Personal gute Weiterbildungsoptionen zu eröffnen“, so Baum.

Weiterbildungsempfehlungen gibt es beispielsweise auch für die Onkologie, Nephrologie oder die pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege.

Die Empfehlungen finden Sie unter

http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/361/aid/18721/title/DKG-Empfehlung_fuer_die_Intermediate_Care_Pflege

http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/351/aid/18681/title/DKG-Empfehlung_fuer_die_Weiterbildung_Notfallpflege

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 94 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen 

Reaktionen der Gesundheitsdienstleiter

 KAV Logo120x103 6591

Als größter Gesundheitsdienstleister Österreichs begrüßt der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) die geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ausdrücklich. Damit der Pflegebereich für die steigenden Anforderungen der Zukunft gerüstet ist – älter werdende Patientinnen und Patienten, eine Zunahme chronischer Erkrankungen, immer komplexere Krankheitsbilder – braucht es eine Aufwertung der Ausbildung und eine Differenzierung der Berufsbilder.

Steigender Bedarf an Pflegekräften muss gedeckt werden 

Für Evelyn Kölldorfer-Leitgeb, Direktorin für Organisationsentwicklung ist die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ein großer Schritt, den Pflegeberufen ein modernes, kompetenzorientiertes Berufsgesetz zu geben und damit nicht nur die PatientInnenversorgung zu verbessern und die PatientInnenensicherheit zu gewährleisten, sondern auch die Berufszufriedenheit zu stärken und zu sichern. „Wir sehen in den letzten Jahren, dass sowohl der Bedarf an Pflegekräften steigt als auch die Anforderungen an den Beruf. Daher müssen wir die Ausbildung attraktiver machen und Entwicklungsperspektiven ermöglichen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir in Zukunft ausreichend Nachwuchs im Pflegebereich bekommen. Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes hakt genau hier ein: Sie hebt die Pflegeausbildung auf akademisches Niveau, macht sie damit vielseitiger und eröffnet Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln. Ebenfalls gelingt mit der Novelle ein durchlässiges Ausbildungsmodell. Die KAV-ExpertInnen konnten sich im Gesetzwerdungsprozess, welcher auf Initiative der Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely gestartet wurde, umfassend einbringen. Wir sind froh, dass Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser das Gesetz nun zum Beschluss dem Nationalrat vorlegt.“

„Die Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren des KAV haben sich seit Beginn der Überlegungen zum GuKG intensive Gedanken gemacht. Das Bekenntnis der Führungskräfte der Pflege ist ganz klar, 3 Berufsgruppen innerhalb der Pflege sind gut in das System zu integrieren und sinnvoll. Der genaue Einsatz vor Ort richtet sich nach der medizinisch-pflegerischen Zielsetzung, Ausrichtung der Abteilung bzw. dem PatientInnenklientel,“ so Günter Dorfmeister, Pflegedirektor des Wilhelminenspitals. Zur Angst, dass zukünftig nur Pflegepersonen mit einer akademischen Ausbildung in die Managementebenen aufsteigen können merkt er an: „Wir leben das moderne Management im KAV – die besten Köpfe optimal eingesetzt, das ist der wichtigste Maßstab.“

„Dem gehobenen Dienst werden künftig zwei Assistenzberufe zur Verfügung stehen, an welche entsprechend der settingsspezifischen Erfordernisse und gesetzlichen Grundlagen delegiert werden kann. Mit der Pflegefachassistenz wird eine neue, qualifizierte Berufsgruppe geschaffen, die im Unternehmen KAV eine fundierte zweijährige Ausbildung erfahren wird. Die Kompetenzen des gehobenen Dienstes wurden darüber hinaus so erweitert, dass er in der direkten PatientInnenversorgung einen wesentlichen, unverzichtbaren Stellenwert einnimmt. Die Berufszufriedenheit wird sich für alle Berufsgruppen verbessern, da der Einsatz der Pflegelevels künftig ausschließlich entsprechend deren Qualifikation sein wird und das Gesetz durch seine zeitgemäße Gestaltung eine Aufwertung des Berufsbildes u.a. durch Entfernung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit sich bringt,“ betont Silvia Riepl, Pflegedirektorin des Kaiser-Franz-Josef-Spitals.

Kritik an der GuKG-Novelle nicht nachvollziehbar

Die Kritik an der Gesetzesnovelle kann der KAV nicht nachvollziehen. Die Umgestaltung der Ausbildung auch für die Pflegeassistenz und die Pflegefachkräfte sieht der KAV vielmehr als Vorteil, da sie zu einer Steigerung der vorhandenen Kompetenzen führen wird. Dass damit eine Verdrängung vom gehobenen Dienst hin zur Pflegeassistenz oder den Pflegefachkräften vorgenommen werden soll, um Kosten zu sparen, kann der KAV nicht nachvollziehen. Es gibt Aufgabenbereiche für die eine gehobene Ausbildung unabdingbar ist – daran ändert auch eine Gesetzesnovelle nichts. Dementsprechend wird der KAV auch in Zukunft auf den optimalen Mix zwischen Absolventinnen und Absolventen aller Pflegeausbildungen zurückgreifen.

„Die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verankerte Berufsberechtigung ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gehobenen Dienst, unabhängig davon, ob sie einen Bachelorabschluss oder eine Diplomabschluss haben, gleichwertig. Der KAV unterscheidet weder bei der Anstellung noch bei der Bezahlung und selbstverständlich auch nicht bei sämtlichen Fort- und Weiterbildungen zwischen Diplom und BachelorabsolventInnen. Leitend für Fort- und Weiterbildungen, sowie Karrieremöglichkeiten wird, wie bisher, neben dem Unternehmensbedarf der individuelle Karriereplan der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein,“ versichert Evelyn Kölldorfer-Leitgeb.

Kritik von den Gewerkschaften

Die größte österreichische Gewerkschaft GPA-djp hat die Reform der Pflegeausbildung kritisiert. »Das widerspricht der Aufwertung des Pflegeberufs, die wir anstreben«, erklärte Reinhard Bödenauer, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). Es stehe zu befürchten, dass besser bezahlte Berufsgruppen zunehmend durch schlechter entlohnte ersetzt würden. Hinter dieser »Kompetenzverschiebung« stehe das Ziel, »die Pflege insgesamt billiger zu machen, ohne auf die Qualität Rücksicht zu nehmen«.