BLGS: Pflegeassistenzausbildung jetzt bundesweit reformieren!

blgs logo bunt 02BLGS: Pflegeassistenzausbildung jetzt bundesweit reformieren!

Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. begrüßt den jüngst von der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg vorgelegten Gesetzentwurf zur Pflege- assistenzausbildung und erneuert zugleich seine Forderung, eine bundesweit einheitliche Reform auf den Weg zu bringen.

Bund und Länder haben zwar inzwischen erkannt, dass für die Aufrechterhaltung der Versor- gung nicht nur mehr Fachpersonal, sondern auch zusätzliche Assistenz- und Hilfskräfte benö- tigt werden. Etliche dieser Qualifikationen unterhalb der dreijährigen Fachausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) sind in jüngerer Zeit in Länderhoheit neu strukturiert worden. Allerdings bauen die unterschiedlichen Ausbildungen größtenteils nicht sinnvoll aufeinander auf und die jeweiligen Kompetenzen im Qualifikationsmix ergänzen sich nicht passgenau. Stattdessen wuchert nach wie vor ein Qualifikationsdschungel aus ca. 30 verschiedenen Ausbildungsgängen mit teils undurchsichtigen Kompetenzprofilen. Daran hat auch die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absichtserklärung nichts geändert, die Pflegeassistenzaus- bildung durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz neu regeln zu wollen.

Im Rahmen einer Neuregelung notwendig wären eine konsequent generalistische Ausrich- tung, eine hinsichtlich Struktur und Niveau mit dem PflBG verzahnte Kompetenzentwicklung sowie generell eine Verbesserung der Ausbildungsqualität. Um die dringend benötigte Quali- fikationsstufe direkt unterhalb des dreijährigen Fachkraftniveaus auch erreichen zu können, ist außerdem zwingend eine mindestens zweijährige Ausbildungszeit zu veranschlagen.

Ende Juni hat nun die SPD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf zur Pflegeassistenzausbildung vorgelegt, der diesen zentralen Erfordernissen erstmals grundsätz- lich Rechnung trägt. „Mit Generalistik, abgestimmtem Kompetenzprofil und zweijähriger Lern- zeit ist dieser Entwurf nicht nur auf pflegerische Versorgungsbedarfe ausgerichtet, sondern ermöglicht auch realistisch einen Einstieg in die verkürzte Fachausbildung nach PflBG. Auch die Mindestanforderungen an Schulen entsprechen in vielen Punkten unseren Forderungen“, so BLGS-Bundesvorsitzender Carsten Drude. „Obgleich wir in einigen Punkten durchaus noch Nachjustierungsbedarf hätten, sehen wir hier einen grundsätzlich gelungenen, fundierten Ansatz und hoffen sehr, dass dem Gesetzentwurf Erfolg beschieden sein wird. Die anderen Länder fordern wir auf, entsprechende Reformen ebenfalls zügig in die Wege zu leiten.“

Deutscher Pflegerat fordert Ausbau der akademischen Pflegeausbildung

Deutscher PflegeratDeutscher Pflegerat fordert Ausbau der akademischen Pflegeausbildung

Bund und Länder müssen aktiv werden. Übergeordnete Bildungsarchitektur in der Pflege nötig

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat Ergebnisse zur Situation der hochschulischen Pflegeausbildung in Deutschland veröffentlicht. Deutlich wird: Die Zahlen der Studierenden in der Pflege liegen im Jahr 2021 mit 1,74 Prozent (1.091 Studierende) für alle Studierenden bzw. 0,82 Prozent (508 Studierende), wenn nur primärqualifizierend Studierende gezählt werden, auf einem niedrigen Niveau. Zu 2020 sind sie jeweils nur um 0,4 Prozent gestiegen.

Hierzu erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Die Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung zeigen deutlichen Handlungsbedarf von Bund und Ländern in der akademischen Pflegeausbildung. Der Deutsche Pflegerat hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) und der Dekanekonferenz Pflegewissenschaft bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen.

Wir hoffen, dass aufgrund der jetzt erstmalig vorgelegten Daten endlich Bewegung in die Lösung des Problems kommt. Denn Deutschland benötigt mehr akademisch ausgebildetes Pflegefachpersonal.

Die Gesetzgeber von Bund und Länder müssen dafür sorgen, dass die akademische Pflegeausbildung deutlich attraktiver wird als sie es heute ist. Hierzu gehört die finanzielle Absicherung der Studierenden ebenso wie die Schaffung von deutlich mehr Studienplätzen. Weiter muss es eine klare Karriereoption geben. Geschaffen werden müssen vernünftige Vergütungsstrukturen und bundeseinheitliche Regularien für Masterstudiengänge und weiterführende Studiengänge.

Eingehen muss dies alles in einem Pflegeberuf, dem weitreichende Kompetenzen auch aus dem Bereich der Heilkunde übertragen werden. Eine so verstandene Berufsattraktivität steigert die Nachfrage nach Studienplätzen in der Pflege und sichert diese.

Deutschland braucht nach wie vor dringend eine gut umgesetzte übergeordnete Bildungsarchitektur in der Pflege, die heutzutage meist immer noch am deutschen Bildungsförderalismus und an fehlenden Selbstverwaltungsstrukturen für die professionelle Pflege scheitert. Beginnend von der Pflegeassistenzausbildung, über die Ausbildung der Pflegefachpersonen bis hin zur akademischen Pflegeausbildung. Umfasst werden müssen die Fort- und Weiterbildungsstrukturen in der Pflege bis hin zu denen für die in der Häuslichkeit pflegenden Angehörigen.

Zwingend mit berücksichtigt werden müssen dabei die gebotenen, vernünftigen Kompetenzzuschreibungen für die Profession Pflege in allen Bereichen des Pflege- und Gesundheitswesens.“

Zur Meldung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB):
Noch Luft nach oben. Erstmals liegen Zahlen zur akademischen Pflegeausbildung vor

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

DGP zur HQGplus-Studie zu Hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitssystem

DGP Logo 4c 1024x335DGP zur HQGplus-Studie zu Hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitssystem

Mit Besorgnis hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V (DGP) die kürzlich vom Wissenschaftsrat veröffentlichten Ergebnisse der „HQGplus-Studie zu Hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitssystem“ zur Kenntnis genommen. Wie die Untersuchung zeigt, liegt die Akademisierungsquote in der Pflege aktuell weit hinter den, bereits zurückhaltend formulierten, Empfehlungen des Wissenschaftsrats aus 2012. Trotz eines Anstiegs an Studiengängen stagniert die Quote akademischer Qualifizierungen in der Pflege; bei den Absolvent:innen ist sogar ein Rückgang zu erkennen.

Besonders augenfällig zeigt sich der Unterschied im Vergleich zur Hebammenwissenschaft, mit einer, angesichts der politisch beschlossenen Vollakademisierung, deutlich höheren Akademisierungsquote. Nach Ansicht der DGP sollten dringend Erfahrungen aus dem Bereich der Akademisierungsprozesse bei der Hebammenausbildung auf die Pflege übertragen werden, um endlich eine signifikante Steigerung der Akademisierungsquote in der Pflege zu erreichen.

Insbesondere die Finanzierung praktischer Studienabschnitte und der erforderlichen Praxisanleitung sowie die Entwicklung und Förderung von Tätigkeitsfeldern für akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in der direkten Versorgung von Patient:innen/Bewohner:innen und ihrer Bezugspersonen sollten hierbei politisch im Fokus stehen.

Angesichts der Ergebnisse der Untersuchung ist es für die DGP unverständlich, dass ein für Anfang Mai geplantes Pressegespräch zur Vorstellung der aus der HQGplus-Studie resultierenden Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe kurzfristig abgesagt wurde. In einem Schreiben an den Wissenschaftsrat hat der Vorstand der DGP um einen baldigen Ersatztermin zur Vorstellung der dringend erwarteten Empfehlungen gebeten.

Vorstand der
Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e. V. (DGP)