VDPB: Kritik an generalistischer Pflegeausbildung unbegründet

kritik an generalistischer pflegeausbildungDer Start der generalistischen Pflegeausbildung am 1. Januar 2020 wurde bereits im Vorfeld von Skepsis und Kritik begleitet. Dennoch hat der Gesetzgeber mit dem Pflegeberufegesetz und der darin festgelegten generalistischen Ausbildung nicht nur die Basis für ein neues Pflegeverständnis geschaffen, sondern auch die Grundlage für eine europaweite Anerkennung des Abschlusses und für die Entwicklung der Pflegeberufe nach internationalen Standards gelegt.

Bereits bevor der erste Jahrgang der generalistisch ausgebildeten Pflegefachpersonen ihre staatlichen Abschlussprüfungen abgelegt hatte, wurde die neue Ausbildung als Verursacher für den gravierenden Personalmangel im Gesundheitswesen insgesamt, insbesondere aber in der Kinderkranken- und Langzeitpflege, verantwortlich gemacht. Diese Argumentation wird erneut aufgegriffen und an die politische Ebene adressiert. Einige weisen darauf hin, dass die sinkenden Zahlen von Auszubildenden in der Pflege eindeutig auf die generalistische Ausbildung zurückzuführen seien, so wie der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) es behauptet.

Dagegen argumentiert Georg Sigl-Lehner, Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB), dass die Annahme, die Generalistik sei schuld an Personalmangel und rückläufigen Auszubildendenzahlen, keiner belastbaren Datenbasis entspricht. Vielmehr sieht er die neue Ausbildung und das damit verbundene neue Berufsverständnis als Lösung und nicht als Ursache für das bestehende Problem.

Nach Einschätzung des VdPB-Präsidenten seien entsprechende Äußerungen kontraproduktiv und beschädigten das ohnehin schon belastete Image des Pflegeberufs. Die tatsächlichen Ursachen für den Rückgang der Azubi-Zahlen lägen ganz klar woanders. Vergleicht man die Zahlen über die vergangenen Jahre hinweg, erkennt man jeweils deutliche Schwankungen, das Absinken um 7 Prozent ist noch kein Beleg für einen Trend – insbesondere da die Zahlen aufgrund der höheren Aufmerksamkeit durch die Pandemie sowohl 2020 als auch 2021 deutlich angestiegen waren. Inzwischen hinterlassen die demografischen Entwicklungen jedoch Spuren im gesamten Ausbildungsmarkt. In allen Branchen gibt es spürbar weniger Auszubildende. Die Pflege-Azubis selbst stellen der neuen Pflegeausbildung aber ein gutes Zeugnis aus: Eine Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat ergeben, dass die Auszubildenden in der Pflege die Generalistik positiv bewerten.

Die VdPB hält es aus diesem Grund sowohl auf Arbeitgeber- wie auf Verbandsseite für dringend geboten, die Attraktivität der Profession Pflege gemeinsam zu fördern, statt die generalistische Ausbildung zu diskreditieren. „Das Pflegeberufegesetz hat neben der generalistischen Pflegeausbildung mit den vorbehaltenen Tätigkeiten für Pflegefachpersonen einen neuen Schwerpunkt in der Professionsentwicklung gesetzt und damit die berufliche Autonomie in der Pflegepraxis ins Zentrum des Berufsverständnisses gerückt. Wer diesen Umstand dauerhaft in Frage stellt oder verleugnet, schafft keine attraktiven Rahmenbedingungen für Pflegefachpersonen, sondern trägt mehr Verantwortung für die gegenwärtige und zukünftige Personalnot, als es der Ausbildung fälschlicherweise unterstellt wird“, verdeutlicht Sigl-Lehner und ergänzt: „Bei der Einführung einer neuen Ausbildung, insbesondere unter den von der Pandemie verursachten widrigsten Umständen, gleich Perfektion in allen Details zu erwarten ist völlig unangemessen.“ Zudem werde die neue Ausbildung nach gesetzlichen Vorgaben evaluiert, um die zweifellos vorhandenen Probleme und „Kinderkrankheiten“ zu erkennen und gegensteuern zu können. „Die Entwicklung zu einem neuen professionellen Bewusstsein ist schlichtweg nicht mehr umkehrbar und dringend erforderlich. Statt lautstark unbelegte und unseres Erachtens auch unreflektierte Pauschalkritik zu üben, sollten jetzt alle Akteure ihre Energie darauf verwenden, die Ausbildung zu einem Erfolgsmodell zu machen. Es liegt auch und gerade in deren Mitverantwortung, für eine gute Ausbildung zu sorgen und endlich ein positives Bild der Pflege in die Öffentlichkeit zu tragen, um so das Ansehen des Berufs zu stärken“, stellt Sigl-Lehner klar.


Zur Pressemitteilung: https://www.vdpb-bayern.de/vdpb-generalistische-pflegeausbildung-zu-unrecht-in-der-kritik/

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Rückgang bei Ausbildungsverträgen in der Pflege: Deutscher Pflegerat kritisiert fehlende Bewertung der Statistik

Male hand draws a fluctuating line graph on yellow background. Business, economy and finance concept.Laut des Statistischen Bundesamtes verzeichnete die Pflegebranche im Jahr 2022 einen Rückgang von 7 Prozent bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Dies entspricht einer Abnahme um 4.100 Verträge, sodass sich die Gesamtzahl der neuen Auszubildenden für den Beruf der Pflegefachfrau oder des Pflegefachmanns auf etwa 52.100 beläuft.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), gab dazu folgendes Statement ab:

„Die generalistische Pflegeausbildung ist richtig und sie macht Sinn. Sie ist eine wesentliche Antwort darauf, die pflegerische Versorgung über alle Bereiche der Pflege hinweg nachhaltig zu sichern. Für die Absolvent*innen eröffnet sie Berufschancen in allen Versorgungsbereichen. Zudem ist der Berufsabschluss der generalistischen Pflegeausbildung international anerkannt.

Grundsätzlich reicht es nicht, nur die Pflegeausbildung zu modernisieren. Deutschland muss die Profession Pflege insgesamt modernisieren. Sie muss international anschlussfähig gemacht werden. Handlungskompetenzen müssen erweitert, die Selbstverwaltung gestärkt, angemessene Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Den Schwarzen Peter für weniger Ausbildungsverträge angesichts der aktuell geburtenschwachen Jahrgängen der modernen Pflegeausbildung zuzuschieben, zeugt von Unkenntnis.

Die statistische 7-Prozent-Zahl spiegelt einen generellen Trend wider. Die Zahl der Auszubildenden in Deutschland ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rund 3 Prozent gesunken. Die Lücke zwischen Studierenden und Auszubildenden steigt weiter an. Auf 10 Studierende kamen bereits im Jahr 2021 nur noch 4,3 Auszubildende. Bereits dies relativiert die Zahl von 7 Prozent. Zudem fehlt in der Meldung der Statistiker eine solide Präzisierung und Bewertung.

Es sind grundlegende Fragen zu beantworten: Wie sehen die Zahlen in anderen Branchen aus? Welchen Einfluss hatte Corona auf die Ausbildungszahlen, besonders in der Pflege? Welche demografischen Faktoren beeinflussen diese Entwicklung? Ist ein Trend in den Bundesländern sichtbar, und wenn ja, worin liegt dieser begründet? Welche strukturellen Gegebenheiten fördern oder bremsen die Ausbildung? Welche Kapazitäten können von Unternehmen noch genutzt werden, um verstärkt auszubilden? Probleme zeigen sich insbesondere aufgrund einer unzulänglichen Finanzierung der Pflegeschulen und wegen eines hohen Mangels an pädagogischem Lehrpersonal.

Das Gesundheitssystem in Deutschland muss in lebenslanges Lernen investieren und Bildungswege für Pflegende durchlässig gestalten. Dazu bedarf es eines professionellen Pflegeverständnisses in allen Settings sowie auf allen Fach- und Führungsebenen und langfristiger Strategien zur Weiterentwicklung der Pflegebildung und Pflegewissenschaft.“


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/2023/07/28/weniger-ausbildungsvertraege/

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Stellungnahme der DGP zum Referentenentwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes

deutsche gesellschaft für pflegewissenschaft hochschulische pflegeausbildungDie Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) begrüßt das Gesetzesvorhaben zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (Pflegestudiumstärkungsgesetz). Sie nimmt mit dieser Stellungnahme die Möglichkeit wahr, aus fachwissenschaftlichen Perspektiven den vorliegenden Gesetzesentwurf einzuschätzen.

Mit dem Referentenentwurf reagiert die Bundesregierung auf die von Studierenden und in Fachkreisen formulierten Defizite bei der Etablierung, Durchführung und Stärkung der primärqualifizierenden grundständigen Pflegestudiengänge. Durch die zu erwartende Veränderung des Pflegeberufegesetzes in der Fassung des Jahres 2017 – insbesondere der Ausgleich der fehlenden Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung - wird jungen Menschen ein attraktiver Qualifizierungsweg für den Pflegeberuf ermöglicht. Zudem lässt dies eine Stärkung der primärqualifizierenden akademischen Pflegeausbildung erwarten. Daher erfährt das Ziel, die praktischen Studienanteile durch den Ausbildungsfond zu finanzieren, unsererseits große Unterstützung. Mit dem Gesetzesentwurf werden politische Weichen gestellt, die das primärqualifizierende Pflegestudium nicht nur attraktiver für Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung machen, sondern auch die Akademisierung beruflich Pflegender unterstützen. Dies stärkt die Schaffung des notwendigen Qualifikationsmixes in der Pflege und trägt zur Vereinheitlichung bestehender und zur Einführung weiterer grundständiger primärqualifizierender Pflegestudiengänge bei.

Insgesamt begrüßt die Fachgesellschaft den im vorliegenden Referentenentwurf geäußerten Willen ausdrücklich, bisherigen strukturellen Hürden bei der Implementierung und Durchführung von Pflegestudiengängen entsprechend dem PflBG zu begegnen. Besonders positiv sind dabei hervorzuheben:

• die Vergütung für die Pflegestudierenden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Pflegestudium im Vergleich zu anderen Studiengängen mit 2.300 Stunden eine sehr hohe Anzahl an Praxisstunden zu erbringen ist,
• eine Refinanzierung der Praxisanleitung für die Praxiseinrichtung,
• eine gesetzliche Vorgabe zum Mindestumfang der zu erbringenden Praxisanleitung von 10%, analog den Vorgaben für die berufliche Pflegeausbildung, sowie
• die neu geschaffene Möglichkeit einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung.

Aus Sicht der Fachgesellschaft sind allerdings am Referentenentwurf wichtige Aspekte kritisch zu betrachten und bedürfen entsprechender Änderungen und Anpassungen, um die Widersprüchlichkeiten, die zu grundsätzlichen Orientierungen eines akademischen Studiums an Hochschulen und Universitäten bestehen, zu beheben. Unsere Hinweise basieren auf direkten Erfahrungen derjenigen, die in der Verantwortung bei der Entwicklung, Implementierung und Durchführung primärqualifizierender Pflegestudiengänge stehen. Sie stellen insofern nicht nur theoretisch argumentierte, sondern vielmehr auch aus der Hochschulpraxis gewonnene Aspekte dar.

Einbezug des Wissenschaftsministeriums

Da es sich bei der hochschulischen Pflegeausbildung um ein Studium handelt, sollte für den Kabinettsentwurf unbedingt auch das Wissenschaftsministerium einbezogen werden, damit die Vorgaben des Akkreditierungsrates berücksichtigt werden können. In den Empfehlungen des Wissenschaftsrats (WR) zu dualen Studiengängen in Deutschland wird deutlich darauf hingewiesen, dass der Praxisbezug nicht die Qualität der wissenschaftlichen Ausbildung beeinträchtigen darf. Diesen Grundsatz sehen wir im vorliegenden Referentenentwurf bislang nicht deutlich genug beachtet.
Im Referentenentwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes wird das Pflegestudium als duales Studium ausgewiesen. Es wäre zu begrüßen, wenn im Gesetz klar benannt werden würde, dass es sich dabei um ein praxisintegriertes duales Studium nach Definition des WR handelt. Damit würde die Verantwortung der Hochschulen als inhaltliche Gestalterin zusätzlich geklärt, sodass im Rahmen von Akkreditierungsprozessen seitens der Hochschule eine eindeutige Klassifikation des Studiums vorgenommen werden kann.

Gesamtverantwortung der Hochschule sicherstellen

Mit Blick auf Änderung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 38a sollte die Gesamtverantwortung der Hochschule für die hochschulische Pflegeausbildung unbedingt beibehalten werden. Aus Perspektive der DGP ist die klare Verantwortung der Hochschule zu unterstreichen. Es sollte deutlich werden, dass der Hochschule in Bezug auf die theoretischen und praktischen Teile des Pflegestudiums die Gesamtverantwortung obliegt.
Positiv herauszustellen ist, dass der Ausbildungsplan „nach den Maßgaben der Hochschule für jede studierende Person zu erstellen ist“ und ggf. nach Weisung der Hochschule anzupassen ist. Hier findet sich eine Analogie zu dem Hebammenstudium. Diese Analogie sollte auch dadurch ausgedrückt werden, dass die „Gesamtverantwortung“ der praktischen Ausbildung der Hochschule zugesprochen wird, wie es in §22 des Hebammengesetzes formuliert ist. Aktuell zeigt sich, dass viele Träger der praktischen Ausbildung auch in Teil 2 des Pflegeberufegesetzes nicht in der Lage sind, die Ausbildungspläne zu erstellen. Viele Träger greifen auf die Möglichkeit zurück, dass die Aufgaben des Trägers der praktischen Ausbildung nach Abs. 3 von einer Pflegeschule wahrgenommen werden können (§8 Abs. 4 des Pflegeberufegesetzes). Angesichts einer nicht hochschulisch geprägten Pflegepraxis in allen Sektoren der Ausbildung, sollte die Verantwortung für die praktische Ausbildung und die Erstellung der Ausbildungspläne auf Seiten der Hochschule verortet werden. Dies ermöglicht auch die Berücksichtigung spezifischer Besonderheiten des Studiums, wie z.B. die Wahrnehmung von Studium und Praxis im Ausland, was in jedem Studium laut Musterordnung des Akkreditierungsrates zu ermöglichen ist.

Ausbildungsvertrag

Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, dass Studierende zukünftig mit einer Praxiseinrichtung einen Vertrag abschließen und damit „während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses Arbeitnehmer im Sinne von § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes oder von § 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes des Trägers des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung“ sind. (§ 38b Abs. 3)
Auf Grundlage dieses Vertrags wird den Studierenden „während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses eine angemessene monatliche Vergütung“ ermöglicht (§ 38b Abs. 2), welche sich aus dem Ausgleichsfonds nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung speist.
Die daraus resultierende Arbeitnehmer*innen-Stellung der Studierenden führt jedoch zu diversen Problemen und Konflikten mit hochschulischen Regularien und den Zielsetzungen des Studiums. Aus hochschulischer Sicht ist eine Arbeitnehmerstellung von Studierenden kritisch zu bewerten.
Daher sind aus unserer Sicht einige hochschulische und studiengangsspezifische Aspekte in den Verträgen der Studierenden mit einem Partner der hochschulischen Pflegeausbildung unbedingt zu berücksichtigen. Dazu gehören die Sicherstellung der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeiten, die Verhinderung von Mehrarbeit über die im Gesetz vorgeschriebenen 2300 Stunden hinaus, die Ermöglichung des Wechsels zu anderen Partnern während des Studienverlaufs sowie von Auslandsaufenthalten, die Sicherstellung individueller Studienverläufe sowie die Sicherstellung der Vergütung während des gesamten Studiums unabhängig von der Dauer an unterschiedlichen Studiengangsorten. Diese Aspekte sind vermutlich mit dem Satz aus §38b („Die Vorschriften von Teil 2 Abschnitt 2 finden mit der Maßgabe entsprechend Anwendung“) gemeint, sollten aber unmissverständlich ausgeführt werden.

Weitergehende Perspektiven

Simulationslernen und Simulationsprüfung ermöglichen

Zudem sollte aus unserer Sicht der § 45a der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrVo) auch für das Pflegestudium in der Primärqualifikation gelten. So könnte eine Simulationsprüfung, wie bspw. in § 45a als anwendungsorientierte Parcoursprüfung beschrieben, als staatliche praktische Abschlussprüfung erfolgen und damit den praktischen Prüfungsteil in der Praxis ersetzen. Damit wäre eine Analogie zu der staatlichen praktischen Prüfung im Hebammengesetz geschaffen. Vor dem Hintergrund anzustrebender standardisierter Prüfungs- und Bewertungsverfahren sowie in Hinblick auf die noch ausstehende hinlängliche akademische Qualifikation von Praxisanleitenden wäre dies anzustreben. Damit würden Klienten vulnerabler Gruppen nicht durch das Prüfungsgeschehen zusätzlich belastet. Die benannte Möglichkeit der anwendungsorientierten Parcoursprüfung im Rahmen der Kenntnisprüfung ist zu begrüßen. Die Simulationsprüfung könnte damit als optionale Möglichkeit äquivalent der praktischen Abschlussprüfung zum Hebammenstudium (§28, 29 HebStPrVo) erfolgen.
Schließlich erscheint eine Erhöhung der Simulationsanteile mittels Antrags auf 10-20 %, welche auf die praktischen Studienphasen anzurechnen sind, sinnvoll. Dabei sollte ein Konzept zur Umsetzung der simulationsbasierten Lehre bedingend sein.

Anerkennung abgeschlossener beruflicher Pflegeausbildung erleichtern

Zudem sollte für Personen mit bereits abgeschlossener beruflicher Pflegeausbildung wie folgt ergänzt werden: Für Personen, die nach §38 (5) PflBG eine erfolgreich absolvierte Pflegeausbildung geltend machen, entfallen weitere staatliche Prüfungen. Das Studium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab. Die Hochschule überprüft das Erreichen der Ausbildungsziele nach § 37 durch erfolgreiche Absolvierung der Bachelorthesis.

Sicherstellung der Finanzmittel für die Hochschulen

Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass der Referentenentwurf vorsieht, die Durchführung der Lehrveranstaltungen und die sonstigen Kosten der Hochschulen wie bisher durch die Länder zu finanzieren. Empfehlungen weisen darauf hin, „… dass die den Hochschulen zur Verfügung stehenden Grundmittel (…) und die Landeszuführungsbeträge nicht ausreichen, um die erforderliche Zahl von Studienplätzen für die hochschulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hält es der Wissenschaftsrat für notwendig, die für die hier empfohlene Akademisierung der Gesundheitsfachberufe erforderlichen Mittel bereitzustellen.“ (Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen, WR 2012, Drs. 2411-12, S. 9).


Wissenschaftliche Ansprechpartner:

Prof. Dr. Inge Eberl, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP)
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Weitere Informationen:

https://dg-pflegewissenschaft.de/aktuelles/stellungnahme-der-deutschen-gesellsch...


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