Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. hat in einem aktuellen Positionspapier für Nordrhein-Westfalen (NRW) umfassende Forderungen zur Qualitätssicherung in der Pflegeausbildung formuliert. Das Papier hebt die dringende Notwendigkeit hervor, einheitliche und hohe Qualifikationsstandards für Pflegelehrende in Deutschland zu etablieren.
Forderungen des BLGS
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Einheitliche Qualifikationsstandards auf Masterniveau (DQR 7)
Um eine hochwertige Pflegeausbildung sicherzustellen, sollten für alle Lehrkräfte in der Pflegeausbildung einheitliche Qualifikationsstandards auf Masterniveau gelten. Dies ist notwendig, um den komplexen Anforderungen der Pflegeausbildung in Theorie und Praxis gerecht zu werden. Die bisherige Möglichkeit, auch Lehrkräfte mit einem Bachelorabschluss bis 2025 einzusetzen, stelle keine nachhaltige Lösung dar. -
Mindeststandard für das Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnis
Das Positionspapier fordert, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandard von 1:20 für das Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnis bundesweit eingehalten wird. In NRW sind derzeit mit einem Verhältnis von 1:25 die Anforderungen an Lehrkräfte und ihre Arbeitsbelastung höher als in vielen anderen Bundesländern. -
Anpassung der Finanzierung und Pauschalen für Schulen
Um Fehlanreize zu vermeiden, fordert der BLGS eine Anpassung der Pauschalen für Pflegeschulen, die bereits hohe Qualitätsstandards umsetzen. Schulen, die einen höheren Standard bei der Qualifikation ihrer Lehrkräfte und beim Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnis realisieren, sollten auch entsprechend finanzielle Unterstützung erhalten. - Verknüpfung von Ausbildungsplatzkapazitäten mit klaren Qualitätskriterien
Der BLGS fordert zudem, die Übergangsfristen für die Unterschreitung der bundesgesetzlichen Mindeststandards zum 31. Dezember 2025 auslaufen zu lassen. Politik, Bildungseinrichtungen und Verbände müssen gemeinsam daran arbeiten, einheitliche Qualifikationsstandards zu etablieren und deren Umsetzung konsequent unterstützen.
Das vollständige Positionspapier können Sie hier lesen.
Foto: stock.adobe.com – Drazen

Eine Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) unter Auszubildenden und Studierenden zur Situation der Praxisanleitung in der Pflegeausbildung deutet darauf hin, dass Methoden, Qualität und Umfang der Praxisanleitung verbessert werden müssen. An der im März 2024 durchgeführten Umfrage beteiligten sich insgesamt 508 Auszubildende und Studierende.
Der Deutsche Pflegerat befürwortet die Einführung einer bundesweit einheitlichen Regelung für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz. Er fordert eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten und einen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung.