Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und sein Regionalverband DBfK Nordwest äußern Kritik an der bundesweiten Einführung einer stark verkürzten Pflegefachassistenzausbildung nach dem Vorbild Niedersachsens. Der derzeit vorliegende Referentenentwurf zum Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) sieht umfangreiche Anrechnungen beruflicher Vorerfahrungen vor, die zu erheblichen Verkürzungen der Ausbildungszeit und damit zu Qualitätseinbußen führen können.

„Das, was wir in Niedersachsen seit einiger Zeit erleben, könnte bald bundesweit zur Regel werden: Eine Pflegeassistenzausbildung, die durch massive Verkürzung kaum noch theoretische Grundlagen vermittelt und fast ausschließlich auf praktischer Erfahrung basiert. So werden wir weder die dringend benötigte Qualität in der pflegerischen Versorgung noch die Patient:innensicherheit gewährleisten können“, mahnt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Regionalverbands Nordwest.

Der Referentenentwurf zum Pflegefachassistenzgesetz sieht vor, dass bei entsprechenden Vorerfahrungen die Ausbildung zur Pflegefachassistenz auf lediglich 320 Unterrichtsstunden zur Prüfungsvorbereitung verkürzt werden kann. Der DBfK wertet diese Regelung als Risiko für die Versorgungsqualität. Aus fachlicher Sicht sei es nicht vertretbar, die bestehende Lücke an Pflegefachpersonen in der stationären Versorgung mit Assistenzpersonal zu füllen, das künftig – in stark verkürzter oder gar ohne vollständige Ausbildung – auch Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege übernehmen soll. Dieses Vorgehen widerspricht nach Einschätzung des DBfK dem Anspruch an eine qualitativ hochwertige und sichere pflegerische Versorgung.

Vera Lux, Präsidentin des DBfK, ergänzt: „Gerade mit Blick auf die Personalbemessung droht nun ein fatales Signal: Mit dem Abschluss ‚Pflegefachassistent:in‘ würde bundesweit das Qualifikationsniveau 3 (QN3) attestiert – teilweise ohne fundierte theoretische Ausbildung. Für Menschen mit Pflegebedarf bedeutet dies ein hohes Risiko, und für beruflich Pflegende einen weiteren Rückschlag bei der Professionalisierung.“

Der DBfK fordert daher dringend eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs und die Festlegung verbindlicher, qualitätssichernder Mindeststandards, insbesondere:

  • Eine verbindliche Ausbildungsdauer von mindestens 24 Monaten
  • Eindeutige Definition der Kompetenzen und Aufgabenbereiche von Pflegefachassistenzpersonen
  • Keine Ausbildungsverkürzungen allein aufgrund von Berufserfahrung, sondern Kompetenzentwicklung durch fundierte Theorie und Praxis
  • Integration allgemeinbildender Inhalte zur Sicherstellung einer echten Bildungsdurchlässigkeit und Anschlussfähigkeit an die Pflegefachausbildung.

„Es darf nicht zugelassen werden, dass mit der bundeseinheitlichen Einführung des Pflegefachassistenzberufs das Niedersächsische Modell Schule macht. Es geht um die Versorgung von Menschen und es wäre unverantwortlich, das Niveau immer weiter abzusenken bei gleichzeitig steigenden pflegerischen Anforderungen. Dies wäre ein herber Rückschritt für die professionelle Pflege in ganz Deutschland“, so Vera Lux abschließend.


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/DBfK-zu-Pflegefachassistenzausbildung.php

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Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz, der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt wurde. Nach langjähriger föderaler Uneinheitlichkeit erhalten Pflegefachkräfte damit erstmals eine klare Perspektive auf ein einheitliches, generalistisches Berufsbild im Assistenzbereich.

„Dass der Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode nun zügig aufgegriffen und weitergeführt wird, ist ein gutes Signal. Wir brauchen verbindliche Strukturen, verlässliche Qualität und mehr Durchlässigkeit in der Pflegebildung“, sagt Jana Luntz, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Die bislang 27-fach landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegeassistenz bringt erhebliche Unterschiede in Qualität, Vergleichbarkeit und beruflicher Mobilität mit sich. Diese Uneinheitlichkeit wirkt sich direkt auf die Versorgungssicherheit und die Attraktivität des Pflegeberufs aus.

Durchlässigkeit, Flexibilität und Qualitätssicherung entscheidend

Der Deutsche Pflegerat befürwortet eine zweijährige, generalistisch ausgerichtete Ausbildung zur Pflegefachassistenz auf DQR-Niveau 3. Ausbildungsmodelle mit verkürzter Dauer und reduzierten Kompetenzen auf DQR-Niveau 2 schränken aus Sicht des DPR die beruflichen Einsatzmöglichkeiten deutlich ein und gefährden die Qualität der pflegerischen Versorgung.

„Eine kürzere Ausbildungszeit und reduzierte Kompetenzen würden dem Anspruch an Qualität und Professionalität in der Pflege nicht gerecht und wären angesichts steigender Herausforderungen in der Versorgung risikobehaftet“, warnt Luntz.

„Die Pflegefachassistenz muss Perspektive bieten. Wer dort beginnt, soll die Chance haben, weiterzukommen, fachlich, strukturell und finanziell“, so Luntz weiter. „Das erhöht nicht nur die Attraktivität des Berufs, sondern stärkt auch die Versorgungssicherheit in einem hochdynamischen System.“

Pflegefachassistenz als Brücke in die Pflegebildung

Die Pflegefachassistenz sollte fest in eine moderne und durchlässige Bildungsarchitektur eingebunden sein. Der Deutsche Pflegerat betont in Anlehnung an sein Projekt BAPID (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland), dass Pflegebildung systematisch anschlussfähig und offen für individuelle Weiterentwicklung gestaltet werden muss.

Der Deutsche Pflegerat fordert:

  • Eine bundeseinheitliche, zweijährige Ausbildung auf DQR-Niveau 3 mit klarer Anschlussfähigkeit zur Pflegefachausbildung.
  • Ausbildungsformate, die individuelle Bildungsbiografien berücksichtigen und Übergänge, etwa für Quer- und Wiedereinsteiger:innen, erleichtern.
  • Eine klare Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche zwischen Pflegefachassistenz und Pflegefachpersonen, auch bei ärztlich angeordneten Maßnahmen, zur Sicherung der Patient:innensicherheit und Rollenklarheit.
  • Die strukturelle Ermöglichung von Ausbildungseinsätzen im Bereich der Rehabilitation zur Erweiterung der praktischen Lern- und Einsatzfelder.
  • Einheitliche und verbindliche Standards für die Qualität der Ausbildungseinrichtungen, von der digitalen Infrastruktur über pädagogische sowie psychosoziale Unterstützung bis hin zu ausreichendem qualifizierten Lehrpersonal auf Master-Niveau bei kurzen Übergangsfristen.
  • Eine bundesweit einheitliche Ausgestaltung des Kompetenzfeststellungsverfahrens, um neue Flickenteppiche zu vermeiden.
  • Eine verbindliche B2-Sprachprüfung im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
  • Eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation unter Einbezug pflegewissenschaftlicher Expertise.

„Die erstmalig bundesweit einheitliche neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz hat das Potenzial, Menschen für den sinnstiftenden Pflegeberuf zu gewinnen: begeisternd, praxisnah, anschlussfähig und fördernd“, betont Jana Luntz. „Sie soll nicht nur unterstützen, sondern berufliches Wachstum ermöglichen. Sie kann ein Impulsgeber für individuelle Entwicklungen und ein verlässlicher Einstieg in die Pflegekarriere sein.“

Die vollständige Stellungnahme lesen Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/deutscher-pflegerat-begruesst-geplante-bundeseinheitliche-pflegefachassistenzausbildung

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Das Simulations-Netzwerk Ausbildung und Training für Gesundheitsfachberufe (SimNAT Gesundheitsfachberufe e.V.) hat eine aktuelle Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne in der Pflegeausbildung vorgelegt. Die Kernaussage: Simulationsbasiertes Lehren und Lernen (SBL) sollte als dritter Lernort systematisch in die Ausbildung integriert und bildungspolitisch gestärkt werden.

Mit ihrer Stellungnahme würdigt die Fachgesellschaft zunächst die kontinuierliche Arbeit der Fachkommission Pflegeberufe und erkennt die bisherigen Fortschritte in der curriculären Einbindung simulationsbasierter Elemente an. Gleichwohl betont SimNAT e.V., dass das Potenzial von SBL im Kontext der generalistischen Pflegeausbildung bislang nicht ausreichend ausgeschöpft werde – insbesondere im Vergleich zu internationalen Standards.

SBL gilt als bewährtes didaktisches Konzept, das komplexe Handlungskompetenz fördert und Patient:innensicherheit erhöht. Es ermöglicht reflektiertes, risikofreies Lernen und bietet Chancen für die gezielte Verzahnung von Theorie und Praxis – insbesondere in Form strukturierter Lernanlässe im Simulationslabor. Der Verein fordert daher die Gleichstellung des dritten Lernorts mit schulischen und praktischen Lernorten sowie eine verbindliche curriculare Verankerung.

Konkret empfiehlt SimNAT e.V.:

  • Die Entwicklung eines eigenständigen Rahmenausbildungsplans für simulationsbasiertes Lernen.

  • Eine klar definierte, einheitliche Terminologie.

  • Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation von Implementierungsprozessen.

  • Die Möglichkeit, bis zu 10 % der Praxisstunden durch qualitativ hochwertige Simulationen zu ersetzen.

  • Die Integration bewährter Prüfungsformate wie OSCE (Objective Structured Clinical Examination).

Ein weiteres Anliegen ist die Gewährleistung von Bildungsgerechtigkeit: Die Zugänge zu SBL seien derzeit regional und institutionell stark unterschiedlich. SimNAT e.V. fordert daher gezielte politische und finanzielle Maßnahmen zur flächendeckenden Umsetzung.

Der Verein bietet der Fachkommission Pflegeberufe seine Expertise und Kooperation an, unter anderem bei der Entwicklung didaktischer Standards, Modellprojekte sowie Qualifikationsanforderungen für Lehrende im SBL-Bereich. Ziel ist die nachhaltige, qualitätsgesicherte Verankerung simulationsbasierter Lernformate in der beruflichen Pflegebildung.

Mit dieser Stellungnahme positioniert sich SimNAT e.V. als fachlich kompetenter Akteur für die pädagogische und bildungspolitische Weiterentwicklung der Pflegeausbildung im Sinne einer modernen, kompetenzorientierten Lehre.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://www.simnat.de/download-file?file_code=a0c294a45f&file_id=608

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