blgs positionspapier pflegeausbildung nrwDer Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. hat in einem aktuellen Positionspapier für Nordrhein-Westfalen (NRW) umfassende Forderungen zur Qualitätssicherung in der Pflegeausbildung formuliert. Das Papier hebt die dringende Notwendigkeit hervor, einheitliche und hohe Qualifikationsstandards für Pflegelehrende in Deutschland zu etablieren. 

Forderungen des BLGS

  1. Einheitliche Qualifikationsstandards auf Masterniveau (DQR 7)
    Um eine hochwertige Pflegeausbildung sicherzustellen, sollten für alle Lehrkräfte in der Pflegeausbildung einheitliche Qualifikationsstandards auf Masterniveau gelten. Dies ist notwendig, um den komplexen Anforderungen der Pflegeausbildung in Theorie und Praxis gerecht zu werden. Die bisherige Möglichkeit, auch Lehrkräfte mit einem Bachelorabschluss bis 2025 einzusetzen, stelle keine nachhaltige Lösung dar.

  2. Mindeststandard für das Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnis
    Das Positionspapier fordert, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandard von 1:20 für das Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnis bundesweit eingehalten wird. In NRW sind derzeit mit einem Verhältnis von 1:25 die Anforderungen an Lehrkräfte und ihre Arbeitsbelastung höher als in vielen anderen Bundesländern. 

  3. Anpassung der Finanzierung und Pauschalen für Schulen
    Um Fehlanreize zu vermeiden, fordert der BLGS eine Anpassung der Pauschalen für Pflegeschulen, die bereits hohe Qualitätsstandards umsetzen. Schulen, die einen höheren Standard bei der Qualifikation ihrer Lehrkräfte und beim Lehrenden-Auszubildenden-Verhältnis realisieren, sollten auch entsprechend finanzielle Unterstützung erhalten. 

  4. Verknüpfung von Ausbildungsplatzkapazitäten mit klaren Qualitätskriterien

Der BLGS fordert zudem, die Übergangsfristen für die Unterschreitung der bundesgesetzlichen Mindeststandards zum 31. Dezember 2025 auslaufen zu lassen. Politik, Bildungseinrichtungen und Verbände müssen gemeinsam daran arbeiten, einheitliche Qualifikationsstandards zu etablieren und deren Umsetzung konsequent unterstützen.

Das vollständige Positionspapier können Sie hier lesen.


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DBfK-Umfrage zeigt Defizite in der Praxisanleitung

dbfk umfrage praxisanleitungEine Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) unter Auszubildenden und Studierenden zur Situation der Praxisanleitung in der Pflegeausbildung deutet darauf hin, dass Methoden, Qualität und Umfang der Praxisanleitung verbessert werden müssen. An der im März 2024 durchgeführten Umfrage beteiligten sich insgesamt 508 Auszubildende und Studierende.

Die Umfrage zeichnet ein gemischtes Bild der Zufriedenheit mit der Praxisanleitung unter den Auszubildenden: Fast 40 Prozent äußern sich mit „teils/teils“, 39 Prozent sind eher bis sehr zufrieden, während 23 Prozent eher bis sehr unzufrieden sind. Lediglich 27 Prozent der Befragten gaben an, dass sie immer den vorgeschriebenen Umfang der Praxisanleitung erhalten. 49 Prozent berichteten von Einsätzen, in denen sie keinen Kontakt zur Praxisanleitung hatten.  „Es ist aus unserer Sicht besorgniserregend, dass nur 27 Prozent der befragten Auszubildenden regelmäßig die vorgeschriebene Praxisanleitungszeit von zehn Prozent erhalten“, erklärt Lina Gürtler, Co-Sprecherin der Lenkungsgruppe Junge Pflege im DBfK. Co-Sprecher Björn Klink ergänzt: „Ein unzureichendes Angebot an Praxisanleitung kann zu Defiziten in der praktischen Ausbildung führen und setzt Auszubildende unter Druck: Nur wer die vorgeschriebenen Stunden nachweisen kann, wird zur Prüfung zugelassen. Unsere Umfrage deutet darauf hin, dass ein Teil der Befragten Praxisanleitungen dokumentieren muss, die möglicherweise nicht in vollem Umfang stattgefunden haben.“

Träger der Langzeitpflege äußern wiederholt Kritik an der generalistischen Ausbildung, da sie befürchten, dass es schwieriger wird, Pflegepersonal für ihre Einrichtungen zu gewinnen. Gürtler hingegen betont, dass die generalistische Ausbildung Pflegefachpersonen auf die Arbeit in allen pflegerischen Settings vorbereitet. Dies biete den Einrichtungen eine Chance, die Attraktivität der praktischen Ausbildung zu steigern und qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. „Die stationäre Langzeitpflege muss sich stärker auf die Qualität der Praxisanleitung konzentrieren, anstatt die generalistische Ausbildung für den Personalmangel verantwortlich zu machen“, betont Gürtler.

„Neben dem Umfang müssen auch die Methoden der Praxisanleitung verbessert werden“, fügt Björn Klink hinzu. „Ein Großteil der Praxisanleitung findet im Stationsalltag statt und wird oft nicht ausreichend vor- und nachbereitet. Gerade diese Zeiten sind jedoch entscheidend, um das Gelernte zu reflektieren und zu festigen.“

Die Lenkungsgruppe Junge Pflege fordert deshalb eine umfassende Analyse der Ursachen für die fehlenden Praxisanleitungszeiten. Sie betrachtet die Situation der Praxisanleitung als ein zentrales Kriterium für die bevorstehende Evaluation der generalistischen Pflegeausbildung. „Aus unserer Sicht wäre es ideal, wenn ausreichend freigestellte Praxisanleiter:innen in den Einrichtungen eingesetzt werden könnten, um die Praxisanleitung auf Station oder im Wohnbereich zu unterstützen. Die Sicherstellung einer hochwertigen Praxisanleitung muss für die Einrichtungen oberste Priorität haben, um zukünftige Fachkräfte erfolgreich auszubilden und zu gewinnen“, fasst Gürtler die Forderungen der Lenkungsgruppe zusammen.

Zur Auswertung der Umfrage


Zur Pressemitteilung: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2024/Umfrage_Praxisanleitung_Pflegeausbildung.php

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Deutscher Pflegerat fordert bundeseinheitliche Pflegefachassistenz mit einer 24-monatigen Ausbildungsdauer

deutscher pflegerat pflegeassistenzausbildungDer Deutsche Pflegerat befürwortet die Einführung einer bundesweit einheitlichen Regelung für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz. Er fordert eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten und einen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung. 

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont: „Die Pflegefachassistenz muss ein eigenständiger Beruf sein, der befähigt, in Pflegesituationen kompetent zu handeln. Dazu bedarf es eines Schulabschlusses als Voraussetzung für die Berufsausbildung sowie einer 24-monatigen Ausbildungszeit. Nur so können die notwendigen theoretischen und praktischen Kompetenzen für eine qualitativ hochwertige Pflegefachassistenz erworben werden.“

Der Deutsche Pflegerat warnt davor, das Argument „Pflege kann jeder“ zu verwenden. Eine Berufsausbildung, die weniger als 24 Monate dauert und darauf abzielt, schneller Personal einzusetzen, gefährdet sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die pflegerische Versorgung. Die wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber dürfen niemals über der Qualität der Pflege stehen.

„Der Pflegeberuf ist keine Verfügungsmasse, die beliebig verwertet werden kann“, unterstreicht Vogler weiter. „Wir möchten, dass unsere Dienstleistungen aufrichtig wertgeschätzt und nicht diskreditiert werden. Wenn wir selbst oder unsere Angehörigen pflegebedürftig werden, wollen wir darauf vertrauen können, dass wir eine gute und nicht durch wirtschaftliche Erwägungen der Unternehmen geprägte Pflege erhalten.“

Ein Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für die Pflegefachassistenz sei unerlässlich, da er eine grundlegende allgemeine Bildung gewährleistet. Auf dieser Basis könne ein berufsspezifischer Lehrplan entwickelt werden, der Überforderung vermeidet und die Berufswahlfreiheit gemäß Grundgesetz sichert.

Eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die weniger als 24 Monate dauert, verursache langfristig hohe Kosten für Nachqualifizierungen. Es sei wenig hilfreich, wenn die Ausbildung zwar abgeschlossen ist, die erhoffte Entlastung der Pflegefachpersonen jedoch ausbleibt, weil es an den erforderlichen Kenntnissen in der Pflegefachassistenz mangelt. Der zusätzliche Aufwand werde dann erneut auf den Pflegefachpersonen lasten. Zudem könne eine verkürzte Ausbildung dazu führen, dass sich weniger Menschen für den Pflegeberuf entscheiden.

In der Pflege braucht einen ausgewogenen Mix aus Fähigkeiten und Qualifikationen. Das Pflegefachassistenzgesetz verfolge hierbei den richtigen Ansatz. Zudem müsse die Durchlässigkeit in den Pflegebildungsstrukturen über alle Qualifikationsniveaus hinweg gewährleistet sein. Das BAPID-Projekt „Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ des Deutschen Pflegerats sollte dabei eine zentrale Rolle spielen und in die Gesetzgebung einfließen.

Das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz seien gemeinsam der Schlüssel zur Aufwertung des Pflegeberufs, zur Bewältigung des akuten Personalmangels und zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung. Es gebe keine Alternative zu diesen Gesetzen, und sie müssen zügig den parlamentarischen Prozess durchlaufen. Die Pflegeprofession habe das Potenzial, weit mehr zu leisten, als ihr derzeit gestattet wird. Es sei höchste Zeit, den gordischen Knoten zwischen dem Können und dem Dürfen zu lösen.

Mehr zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats finden Sie hier.


Zur Pressemitteilung: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/deutscher-pflegerat-fordert-bundeseinheitliche-pflegefachassistenz-mit-einer-24-monatigen-ausbildungsdauer

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