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Neues BLGS-Positionspapier: Gesonderte Pflegeabschlüsse abschaffen – Generalistik konsequent umsetzen

Anlässlich des Berichts nach § 62 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes empfiehlt der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. die vollständige Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung und die Abschaffung der bisherigen gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Neueste Abschlusszahlen

Im Februar 2026 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Regierung und den Bundestag über die Abschlusszahlen nach Einführung der neuen Pflegeausbildungen informiert. Demnach haben 99 % der Absolvent*innen in den Jahren 2023 und 2024 ihre Ausbildung mit einem generalistischen Abschluss als Pflegefachperson beendet. Das zentrale Ergebnis lautet: „Die Datenlage spricht gegen das Festhalten an den gesonderten Abschlüssen nach dem Pflegeberufegesetz“ (Deutscher Bundestag 2026).

Entwicklung der Pflegeausbildung

Die rasche Etablierung des Berufsbildes der Pflegefachperson bestätigt frühere Daten des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS 2025). Die bisherigen Abschlüsse in Alten-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden nahezu vollständig abgelöst. Neben der hohen Anzahl generalistischer Abschlüsse zeigen sich weitere positive Effekte: Die Zahl der neuen Ausbildungsverträge stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr um rund 9 % und 2025 um weitere 8 % (DESTATIS 2025; 2026). Die Ausbildung gewinnt damit auch bei Schulabgänger*innen an Attraktivität, ein Rückgang an Ausbildungsinteressierten ist ausgeblieben.

Die Pflegebildungsforschung weist zudem auf ein geringes Interesse der Auszubildenden an den gesonderten Abschlüssen und ein nur marginales Angebot seitens der Pflegeschulen hin. Bildungsexpert*innen sprechen sich aus pflegefachlichen, pädagogischen, organisatorischen und berufspolitischen Gründen mehrheitlich gegen das Wahlrecht bzw. gegen die gesonderten Abschlüsse aus. Notwendig seien dafür jedoch systematisch angepasste Einarbeitungskonzepte sowie Fort- und Weiterbildungsangebote (Reiber et al. 2023).

Empfehlungen des BLGS

Die vorliegenden empirischen Daten und Erfahrungen aus der Bildungspraxis stützen die Empfehlung des BLGS, die gesonderten Abschlüsse abzuschaffen. Die generalistische Pflegeausbildung ermöglicht die Durchlässigkeit aus der Pflegefachassistenz sowie den Zugang zum generalistisch angelegten Pflegestudium. Sie eröffnet vielfältige Karrierewege und trägt zur langfristigen Fachkräftesicherung bei. Der bisherige Sonderfall der nach Altersstufen getrennten Pflegeausbildung ist überholt.

Parallel dazu fordert der BLGS die Schaffung einheitlicher, länderübergreifender Weiterbildungsstrukturen für spezialisierte Versorgungsbereiche. Zuständig wäre hierfür eigentlich eine Bundespflegekammer. Die politische Verhinderung oder Abschaffung der Landespflegekammern wirkt an dieser Stelle jedoch hinderlich. Der Verband sieht die Landesregierungen in der Verantwortung, zügig verbindliche Arbeitsstrukturen bereitzustellen, um bundesweit geltende Rahmenweiterbildungsordnungen zu ermöglichen.

Das aktuelle Positionspapier des BLGS zum Thema steht hier zum Download bereit: https://blgsev.de/veroeffentlichungen/positionen-und-stellungnahmen/

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