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Deutscher Pflegerat zieht Bilanz zur Anhörung zur Pflegefachassistenzausbildung
Nach der öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestags am 6. Oktober 2025 zieht der Deutsche Pflegerat (DPR) folgendes Fazit: Die bundeseinheitliche Einführung der Pflegefachassistenzausbildung stelle einen wichtigen Schritt dar, um Qualität, Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit in der Pflegebildung zu gewährleisten. Dabei sei entscheidend, dass das erforderliche Qualifikationsniveau nicht unterschritten wird.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisher zersplitterten Landesregelungen nun vereinheitlicht werden sollen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Nur mit bundeseinheitlichen Standards schaffen wir Transparenz, Mobilität und Verlässlichkeit in der Ausbildung. Doch Qualität braucht Zeit: Eine zweijährige Ausbildungsdauer auf DQR-Niveau 3 ist die ideale Voraussetzung, um die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben und die Patientensicherheit zu gewährleisten. “
Kathrina Edenharter, Präsidiumsmitglied des DPR, betont die Bedeutung einer fundierten Ausbildung: „18 Monate sind organisatorisch möglich, fachlich aber nicht ausreichend. Kompetenz entsteht durch die Verbindung von Theorie, Praxis und Reflexion. Wer die Ausbildung zu stark verkürzt, gefährdet den Kompetenzaufbau und damit auch die Versorgungsqualität.“
Zugang ohne Schulabschluss gefährdet Qualität
Der DPR übt Kritik an der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit, die Ausbildung ohne Schulabschluss zu beginnen, sofern die Pflegeschule eine positive Prognose stellt. Edenharter erläutert: „Pflege erfordert Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Fachwissen. Ohne Schulabschluss steigt das Risiko von Ausbildungsabbrüchen deutlich. (...) Eine Prognoseentscheidung ersetzt keine solide Grundlage. Mindestvoraussetzung für die Ausbildung sollte ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sein.“
Vogler fügt hinzu, dass ein gesetzlich vorgeschriebener Prognoseentscheid den Weg zur Berufseinmündung verengt und die Gefahr berge, Menschen auf einen Berufsweg festzulegen, ohne dass ihnen ausreichend Zeit bleibe, sich persönlich zu orientieren und zu entwickeln. Sie betont: „Das widerspricht dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf freie Berufswahl und öffnet die Tür für unnötige Barrieren bei der Ausbildungsaufnahme. Deshalb sollte der Passus zur Prognoseentscheidung im Gesetzentwurf gestrichen werden.“
Gezielte Förderung sichert Ausbildungserfolg
Der DPR betrachtet gezielte Sprachförderung und individuelle Lernbegleitung als zentrale Instrumente zur Sicherung der Ausbildung. Edenharter weist darauf hin, dass fehlende Sprachkenntnisse zu den häufigsten Abbruchgründen zählen. Sie erklärt: „Deshalb braucht es verbindliche Sprachstandards auf Niveau B2, die auch die pflegerische Fachsprache berücksichtigen. So lassen sich Kommunikationsfehler vermeiden und die Patientensicherheit gewährleisten.“
Viele Auszubildende mit geringem schulischen Vorwissen benötigten zudem gezielte Unterstützung. „Schulsozialarbeit und individuelle Lernbegleitung sind keine Kür, sondern Voraussetzung für den Ausbildungserfolg“, betont sie.
Der DPR fordert zudem eine deutlich bessere Betreuungsrelation. Vogler betont, dass eine Lehrkraft idealerweise rund zehn Auszubildende betreuen sollte und organisatorisch bis zu 15 vertretbar seien – nicht zwanzig, wie im Entwurf vorgesehen. Sie ergänzt: „Gute Ausbildung braucht pädagogische Präsenz.“
Einheitlichkeit und klare Rollen in der Pflegebildung
Mit dem Gesetz werde eine überfällige Lücke geschlossen: Bisher existierten 27 verschiedene Landesausbildungen. Vogler erklärt, dass das neue Gesetz gleiche Voraussetzungen in ganz Deutschland schafft und Mobilität ermögliche. Sie betont: „Wichtig ist, die Ausbildung in die Bildungsarchitektur Pflege in Deutschland (BAPID) einzubetten. Das DPR-Projekt BAPID zeigt, wie klare Rollenprofile definiert und Bildungswege von der Pflegefachassistenz bis zur akademisch qualifizierten Pflegefachperson sinnvoll verknüpft werden. Das sichert auch den notwendigen Skill-Mix der Pflegeberufe untereinander.“
Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger und faire Vergütung
Der DPR unterstützt die Forderung, dass auch Rehabilitationseinrichtungen als Träger der Ausbildung zugelassen werden. Edenharter betont, dass diese Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgung leisten und Ausbildungskapazitäten erweitern können.
Gleichzeitig müsse die Ausbildung auch finanziell attraktiv gestaltet sein, ergänzt sie: „Das muss in den Einrichtungen und in der Tarif-Treue-Regelung der Langzeitpflege berücksichtigt werden.“
Christine Vogler fasst zusammen: „Wir brauchen eine Ausbildung, die Menschen befähigt, Verantwortung zu übernehmen, Qualität zu sichern und Perspektiven zu entwickeln. Das gelingt nur mit klaren Standards und guten Rahmenbedingungen, die Theorie und Praxis sinnvoll verbinden und ausreichend Zeit für den Kompetenzerwerb lassen.“
Der Deutsche Pflegerat steht bereit, die Umsetzung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gemeinsam mit Politik, Ländern und Bildungsträgern fachlich zu begleiten.
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