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Kabinett beschließt Pflegefachassistenzgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz verabschiedet. Ziel des neuen Gesetzes ist es, ein klares und eigenständiges Berufsbild für die Pflegefachassistenz zu etablieren, das erstmals bundesweit einheitlich geregelt wird.

Aktuell existieren 27 verschiedene Ausbildungswege zur Pflegefachassistenz, die je nach Bundesland teils stark variieren – sowohl in Dauer als auch in den Ausbildungsinhalten. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz soll nun eine Vereinheitlichung erfolgen, um die Ausbildung strukturierter und zugleich attraktiver zu gestalten – insbesondere auch für Interessierte aus dem Ausland. Zudem wird die Anerkennung ausländischer Abschlüsse künftig deutlich erleichtert.

Mehr Klarheit, bessere Chancen

Die neue Ausbildung schafft nicht nur ein bundesweit einheitliches Berufsbild, sondern verbessert auch spürbar die Bedingungen für Auszubildende:

  • Künftig können Absolventinnen und Absolventen in allen Versorgungsbereichen tätig werden – von Kliniken über Pflegeheime bis zur ambulanten Pflege.
  • Erstmals ist eine durchgehende, angemessene Ausbildungsvergütung für alle vorgesehen. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
  • Die reguläre Ausbildungsdauer in Vollzeit beträgt 18 Monate, Teilzeitmodelle sind ebenfalls möglich.
  • Wer bereits über Pflegeerfahrung verfügt, kann die Ausbildungszeit unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen.
  • Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. In Ausnahmefällen können jedoch auch Personen ohne Schulabschluss aufgenommen werden, sofern die Pflegeschule ihnen realistische Erfolgschancen attestiert.

Abschluss mit Karriereperspektive

Ein Abschluss in der Pflegefachassistenz eröffnet vielfältige Perspektiven: Wer sich weiterentwickeln möchte, kann sich zur Pflegefachkraft qualifizieren – und das dank möglicher Anrechnungen sogar in verkürzter Ausbildungszeit. Umgekehrt lässt sich auch ein nicht abgeschlossener Weg zur Pflegefachkraft auf den Assistenzabschluss anrechnen.

Damit schafft das Gesetz ein modernes, durchlässiges Bildungssystem in der Pflege – vom Einstieg bis hin zum Pflegestudium. Ziel ist es zudem, die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Pflegeberufe klarer zu strukturieren und besser aufeinander abzustimmen

Mehr Unterstützung für Pflegefachkräfte

Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzes ist die Einführung eines klar definierten Kompetenzprofils für Pflegefachassistenzpersonen. Dadurch wird eine gezielte Aufgabenverteilung zwischen Fach- und Assistenzkräften möglich. Pflegefachassistenzen sollen künftig vermehrt Tätigkeiten übernehmen, die bislang ausschließlich Pflegefachpersonen vorbehalten waren – und diese damit spürbar entlasten.

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für die Zukunft der Pflege in Deutschland: Es stärkt die Qualität der Versorgung, erhöht die Attraktivität der Pflegeberufe und schafft stabile personelle Grundlagen für eine gute Pflegepraxis.

Voraussetzung für die Umsetzung ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Gesetzentwurf.

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