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Brandenburg: Mehr Geld für Pflege- und Gesundheitsschulen
Die Pflege- und Gesundheitsschulen in Brandenburg erhalten künftig dauerhaft höhere finanzielle Unterstützung vom Land. Die bislang auf 2023 und 2024 befristete Erhöhung der Investitionspauschale von 200 auf 500 Euro pro besetztem Ausbildungsplatz und Jahr wird nun verstetigt. Mit Inkrafttreten der entsprechenden Änderung der brandenburgischen Krankenhausinvestitionspauschalverordnung (BbgKHEGIPV) haben die Schulen nun langfristige Planungssicherheit für ihre Investitionen. Die Entscheidung basiert auf einer Evaluierung des Finanzbedarfs der Ausbildungseinrichtungen, der aufgrund gestiegener Kosten in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Damit zieht Brandenburg mit der Pauschale auf das Niveau Berlins gleich.
Gesundheits- und Sozialministerin Britta Müller: „In den Pflege- und Gesundheitsschulen des Landes bilden wir die Fachkräfte von morgen aus, die gerade in diesen Branchen händeringend benötigt werden. Indem wir die Investitionspauschalen dauerhaft auf 500 Euro erhöhen, stellen wir die Weichen für Brandenburgs gesundheitliche und pflegerische Zukunft. Die Ausgaben, die die Schulen für Investitionen tätigen müssen, sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dieser Tatsache tragen wir als Land jetzt Rechnung. Um motivierte und engagierte Fachkräfte auszubilden, brauchen wir attraktive Rahmenbedingungen. Dazu zählen nicht zuletzt Schulgebäude, die optisch und technisch modernen Standards genügen.“
In Brandenburg gibt es derzeit 43 anerkannte Pflege- und Gesundheitsschulen. Davon sind 26 Schulen in den Krankenhausplan aufgenommen und somit an ein Krankenhaus angebunden, während sieben Schulen ohne eine solche Anbindung bestehen – hierbei handelt es sich um ehemalige Altenpflegeschulen. Insgesamt verfügen die Schulen über rund 7.700 Ausbildungsplätze in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen. Aktuell befinden sich etwa 4.000 Schülerinnen und Schüler in der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
In Deutschland werden Schulen, die an ein Krankenhaus angebunden sind, über das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes refinanziert. Die Bundesländer sind für die Finanzierung der Investitionen in Schulen für Gesundheitsberufe zuständig, sofern diese mit Krankenhäusern verbunden sind. Dadurch haben nur die Schulen, die im Krankenhausplan aufgenommen sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Investitionsförderung.
Das Land Brandenburg fördert die Investitionskosten für Schulen mit Krankenhausanbindung gemäß der brandenburgischen Krankenhausinvestitionspauschalverordnung. Für die sieben Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung besteht hingegen keine gesetzliche Grundlage für eine Investitionsförderung. Dennoch gewährt das Land diese Unterstützung bisher auf freiwilliger Basis, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen. Die Investitionspauschale dient der Finanzierung notwendiger Investitionen und Reinvestitionen in den Pflege- und Gesundheitsschulen.
Die Förderungen dienen dem Zweck durch moderne und gut ausgestattete Schulen im Land eine flächendeckende, regionale, qualitativ hochwertige Ausbildung in der Pflege- und den Gesundheitsberufen zu ermöglichen.
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